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Careship Magazin > Pflegegrade & Finanzierungstipps
In Deutschland sind aktuell ca. 2,9 Millionen Menschen von Pflegebedürftigkeit betroffen. Schätzungen zufolge wird diese Zahl in den nächsten fünfzehn Jahren auf ca. 3,5 Millionen Menschen steigen. Lesen Sie im weiteren Verlauf alles wichtige zum Thema der Pflegebedürftigkeit, wer Anspruch darauf hat und wie wir Sie hierbei unterstützen können.
Seit 2017 greift bei der Frage, ob jemand pflegebedürftig ist, eine neue theoretische Grundlage, der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff.
Demnach ist pflegebedürftig, wer:
beeinträchtigt ist und deshalb Hilfe benötigt. (Details finden Sie hier: § 14 SGB XI)
Dazu gehören Menschen mit:
Um zu ermitteln, ob und in welchem Ausmaß die oben genannten Punkte auf Sie zutreffen, wird seit 2017 das sogenannte “neue Begutachtungsassessment” (NBA) verwendet. Dieses soll folgende Fragen klären:
Die Begutachtung zur Pflegebedürftigkeit ist wie folgt organisiert:
Zahlreiche Anträge auf einen Pflegegrad werden zunächst abgelehnt. Wenn Sie davon überzeugt sind, dass das Urteil des Gutachters nicht gerechtfertigt ist, können Sie Widerspruch erheben. Wichtig ist, dass dies schriftlich und innerhalb von vier Wochen nach der Benachrichtigung geschieht. Widerspruch darf nur der Versicherte selbst bzw. der Bevollmächtigte erheben. Dabei ist es allerdings hilfreich, sich von einem Profi helfen zu lassen.
Details zur Ermittlung des Pflegegrades für Neugierige:
Die sechs Module für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit sind zusätzlich noch prozentual gewichtet, um die für die Pflege besonders wichtigen Bereiche hervorzuheben:
Auch wichtig!
Von Modul 2 und 3 zählt letztlich nur eines in die Pflegegrad-Ermittlung hinein. Und zwar jenes mit den meisten Punkten nach der Befragung durch den MDK-Gutachter.
Die einzelnen Module sind wiederum in verschiedene Kategorien unterteilt. Im Bereich der Mobilität ist das beispielsweise:
Je nachdem, ob diese:
durchgeführt werden, wird für jede Kategorie ein entsprechender Punktwert vergeben. Dessen Einzelwerte werden im Anschluss zusammengezählt. Diese Summe bildet den Gesamtwert für jedes Modul.
Der gewichtete Gesamtwert eines jeden Moduls wird dann einem Punktebereich zugeordnet:
Dies wiederum entspricht folgenden Pflegegraden:
All dies ist im Detail nachzulesen in § 15 SGB XI