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Nicht immer lässt sich ein Pflegefall absehen und entsprechend planen. Ob Unfall, oder Schicksalschlag: Manchmal steht der Alltag von einem auf den anderen Tag Kopf. Wir haben Ihnen eine Übersicht der Möglichkeiten erstellt, die neue Situation gekonnt zu schaukeln. An erster Stelle steht dabei allerdings immer ein liebevolles Netzwerk aus Familie und Freunden.
Wenn ein Pflegefall ganz plötzlich auftritt, fehlen oft die notwendigen Strukturen, damit alles seinen Gang gehen kann. Das heißt, dass oft von jetzt auf gleich gehandelt werden muss. Für diesen akuten Fall besteht die sogenannte kurzzeitige Arbeitsverhinderung.
Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung:
Das Pflegeunterstützungsgeld:
Careship-Tipp:
Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt brutto in der Regel 90 % des ausgefallenen Regel-Nettoarbeitsentgelts, ausschließlich Weihnachtsgeld etc. – Lassen Sie sich diesbezüglich aber individuell von dem jeweiligen Pflegeversicherer beraten, bei dem Sie den Antrag stellen.
Wer nach nach der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung noch mehr Zeit für die Organisation der Pflege benötigt oder neben dem Job selbst pflegen möchte, kann die Pflegezeit beantragen. Diese greift für einen längeren Zeitraum als die kurzzeitige Arbeitsverhinderung. Sie stellt damit eine gute Anschluss-Möglichkeit dar, wenn Sie auch mittelfristig die Pflege Ihres nahen Angehörigen übernehmen möchten.
Die Pflegezeit:
Genau wie die Pflegezeit, ist auch die Familienpflegezeit weniger ein Instrument für kurzfristige Pflegesituationen, wohl aber idealer Zusatz nach der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung bzw. der Pflegezeit. Wer also pflege- und betreuungs-technisch noch einiges zu organisieren hat oder selbst Zeit in die direkte Pflege fließen lassen möchte, ohne dabei der Arbeit gänzlich fern zu bleiben, für den ist dieses Modell sehr attraktiv.
Die Familienpflegezeit:
Careship-Tipp:
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hilft bei der Ermittlung Ihrer maximalen Darlehenssumme, die sie während der Pflegezeit bzw. der Familienpflegezeit in Anspruch nehmen können. Nutzen Sie ganz einfach dessen kostenlosen Familienpflegezeit-Rechner.
Wenn ein Angehöriger im Sterben liegt, ist das eine emotionale Ausnahmesituation für die Familie und noch dazu eine Zeit, in der es einiges zu organisieren gibt. Um Ihnen diese Zeit zu erleichtern, besteht für Sie als Angehöriger ein Anspruch auf Pflegezeit. Das heißt:
Bei dringenden Fragen, hilft Ihnen diese Hotline des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) weiter: 030/ 20179131
Neben dem Pflegeunterstützungsgeld und der Möglichkeit ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben aufzunehmen, bestehen noch andere Alternativen der Förderung und Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit. Diese haben wir Ihnen im Detail in weiteren Checklisten zusammengefasst. Besonders hilfreich sind in diesem Falle diese beiden:
Careship-Tipp:
Als Pflegeperson haben Sie diverse Vorteile hinsichtlich verschiedenster Sozialversicherungsleistungen. Wenn Sie Ihren Angehörigen mindestens 14 Stunden in der Woche (nicht erwerbsmäßig) zu Hause pflegen, können Sie über dessen Pflegeversicherung Leistungen geltend machen. Darüber hinaus haben Sie je nach Pflegegrad des Angehörigen weitere finanzielle Vorteile bei der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung. Nehmen Sie einfach Kontakt zum Versicherer auf und schildern Sie Ihren Fall.
Wir unterstützen und beraten Sie gerne. Gemeinsam finden wir die für Sie passende Betreuungs-Lösung und Entlastung.