Für Verträge, die vor dem 17.06.2019 zwischen Kunde und Dienstleister geschlossen wurden, erhält Careship von dem Dienstleister pro vermittelter Buchung 20 % des Netto Vertragsvolumens.
Für Verträge, die zwischen dem 16.06.2019 und dem 08.03.2021 zwischen Kunde und Dienstleister geschlossen wurden, erhält Careship von dem Dienstleister pro vermittelter Buchung 30 % des Netto Vertragsvolumens.
Für Verträge, die nach dem 09.03.2021 zwischen Kunde und Dienstleister geschlossen wurden, gilt der in der Buchungsanfrage angezeigte Stundensatz und der angezeigte Vermittlungs-Provisionssatz. Diese sind abhängig von der Kundengruppe und der angefragten Leistung. Mit Annahme der Anfrage durch den Dienstleister, stimmt dieser dem Stundensatz und der Vermittlungsprovision für den jeweiligen Vertrag zu. Dabei erhält Careship von dem Dienstleister pro vermittelter Buchung den angezeigten Prozentsatz des Netto Vertragsvolumens.
Dabei gilt:
Das „Netto Vertragsvolumen“ setzt sich dabei aus dem Stundenlohn des Dienstleisters (multipliziert mit den vereinbarten Stunden) und der Vermittlungsprovision inkl Umsatzsteuer, gemessen am Gesamtergebnis, zusammen.
Ein Dienstleister erhält bei Careship 25,00 € Stundenlohn. Der Dienstleister wird von einem Nutzer im Rahmen einer Buchung für 1 Stunde gebucht. Die mit Careship vereinbarte Vermittlungsprovision beträgt 30 % (Careship führt 19% Umsatzsteuer ab).
Dann beträgt in diesem Beispiel das netto Vertragsvolumen € 25 (davon € 7,50 bzw. 30 % Vermittlungsprovision und € 17,50 bzw. 70 % als gewünschter Stundenlohn).