Suche
Careship Magazin > Wohnformen im Alter
Sie denken über eine Unterbringung nach, in der Ihr Angehöriger sich häuslich wohl fühlt und gleichzeitig versorgt und gepflegt wird? Was Betreutes Wohnen bedeutet, welche Kosten damit verbunden sind und welche Alternativen es gibt, erklärt Ihnen dieser Artikel.
„Betreutes Wohnen“ ist ein Wohnkonzept, welches Selbstständigkeit und Betreuung kombiniert. Senioren leben in ihrer eigenen Wohnung und können gleichzeitig unterschiedliche Formen der Unterstützung genießen. Der Begriff ist nicht geschützt, sodass sich derzeit verschiedene Konzepte dahinter verstecken. Das Angebot reicht von Wohnungen, die einem Pflegeheim angegliedert sind, über seniorengerechte bzw. barrierefreue Wohnungen im normalen Wohnungsbau, bis hin zu hotelähnlichen Wohnkomplexen. Betreutes Wohnen ist abzugrenzen von stationären Pflegeheimen und Seniorenresidenzen. Die Betreuung beim betreuten Wohnen ist keine Rundumversorgung, es ist das Wohnen mit Pflege-Service nach Bedarf. Diese Form der Pflege bietet sich daher für diejenigen an, die zwar eine gewisse Pflegebedürftigkeit aufweisen und sich in Gesellschaft sicherer fühlen, aber dennoch möglichst unabhängig und selbständig leben möchten. Der Fokus liegt somit darauf, die Selbstständigkeit der Bewohner möglichst lange zu erhalten. Für Menschen mit schwerer Pflegebedürftigkeit oder fortgeschrittener Demenz ist diese Art des Wohnens daher weniger geeignet.
Betreutes Wohnen ist wie folgt gekennzeichnet:
In den letzten Jahren erfreut sich das Betreute Wohnen immer größerer Beliebtheit:
Die Preise schwanken je nach Wohnkonzept und hängen natürlich auch davon ab, ob eine Wohnung gekauft oder gemietet wird. Wenn wir von letzterem ausgehen, wird neben einer Miete und Nebenkosten, noch eine Service Pauschale verrechnet. Die Service-Pauschale hängt von Leistungsumfang, Ausstattung und Lage der Wohnung ab. Grundleistungen wie z.B. ein Hausmeisterservice werden mit circa 15€ berechnet. Im Monat tragen die Kosten für die Grundleistungen bei durchschnittlich 90 Euro pro Monat für eine Einzelperson in einer Wohnung (Preise können auf bis zu 300 Euro im Monat ansteigen). Bei Nachtbereitschaftsdienst und Rezeptionsdienst am Wochenende steigt der Preis ebenfalls, und teilweise fallen auch Aufnahmegebühren von bis zu ca. 9.000 Euro an. Sollten die Räumlichkeiten in gehobenen Häusern/Seniorenresidenzen integriert sein, kann der Preis auch höher sein. Vor dem Einzug ist ein Miet- bzw. Kaufvertrag für die Wohnung und ein Dienstvertrag für die gewünschten Service-Leistungen abzuschließen.
Die Kosten für das betreute Wohnen müssen in der Regel privat finanziert werden. Im Mietfall lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil erstatten:
Darauf sollten Sie achten
Wenn Sie auf der Suche nach einer geeigneten Wohnung des Betreuten Wohnens sind, achten Sie auf folgende Dinge:
Bei der Suche nach Einrichtungen, die Betreutes Wohnen anbieten, sind Ihre Kranken- und Pflegekasse gute Ansprechpartner. Nehmen Sie den Kontakt auf, indem Sie sich telefonisch an diese richten oder eine E-Mail schreiben. Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie online. Die Kranken- bzw. Pflegekassen betreiben häufig auch sogenannte Pflegenavigatoren bzw. Pflegelotsen, um Sie bei der Suche zu unterstützen. Ebenso können Sie sich an die Pflegestützpunkte in Ihrer Nähe wenden, um auf passende Einrichtungen hingewiesen zu werden.
Häufig wird Betreutes Wohnen mit Service-Wohnen gleichgesetzt, was jedoch nicht ganz das Gleiche ist. Unter Service-Wohnen versteht man meist barrierearme Wohnungen mit einfach Dienstleistungen für Senioren wie Hilfe bei Wäschewaschen, Essen auf Rädern oder Besuchsdienste. Einen professionellen Pflegebereich gibt es bei Service-Wohnen nicht.
Eine geeignete und weitaus kostengünstigere Alternative zum Betreuten Wohnen ist die Betreuung und Unterstützung im eigenen Zuhause der pflegebedürftigen Person. Die stundenweise Pflege und Betreuung ermöglicht es, im gewohnten Umfeld zu bleiben und trotzdem gut versorgt und gepflegt zu werden. Careship bietet beispielsweise Leistungen wie Unterstützung bei der Körperpflege oder in der Hauswirtschaft, Begleitdienste (z.B. zum Einkaufen oder Arztbesuch), Aktivierungsangebote und Gesellschaft leisten. Die pflegebedürftige Person kann weiterhin voll und ganz in ihrem gewohnten Zuhause leben.