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Careship Magazin > Hilfe für Angehörige

Ersatzpflege organisieren - Urlaub für Pflegende

Ersatzpflege meint die Verhinderungspflege für beurlaubte oder krankgeschriebene Pflegepersonen. Weil die wichtigste Grundlage für die Sicherung Ihres Einsatzes als Pflegeperson Ihre eigene Gesundheit ist, darf auch diese nicht zu kurz kommen. Daher kommt die Pflegeversicherung für eine Pflegevertretung auf, wenn Sie mal verschnaufen wollen oder aufgrund von Terminen nicht der Angehörigenpflege nachkommen können.

Verhinderungspflege: Wann werden die Kosten übernommen?

Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten für Ersatzpflege, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Pflegeperson hat den Angehörigen schon mind. 6 Monate lang zuhause betreut
  • Der Pflegebedürftige hat mindestens den Pflegegrad 2

Als Pflegeperson gilt, wer:

  • sich nicht erwerbsmäßig
  • zuhause um die Pflege eines (angehörigen) Menschen kümmert,
  • der einen Pflegegrad 2,3,4 oder 5 hat
  • und zwar bis zu mind. 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mind. 2 Tage in der Woche

Careship-Tipp:

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 werden indirekt gefördert. Sie können den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Deckung anfallender Pflege-Kosten nutzen. Das Careship-Team ist Ihnen unabhängig vom Pflegegrad gern bei der Organisation der Verhinderungspflege behilflich. Dazu zählt übrigens nicht nur die direkte Pflege, sondern auch Betreuungsleistungen sowie die Unterstützung im Haushalt.

Sind Sie urlaubsreif?

Manchmal verliert man seine eigene Gesundheit aus dem Blick. Das kommt vor allem dann vor, wenn sich der eigene Alltag um die Gesundheit und das Wohlbefinden eines anderen dreht. Horchen Sie einmal in sich:

  • Fühlen Sie sich oft oder sogar durchgehend erschöpft?
  • Haben Sie Probleme einzuschlafen oder durchzuschlafen?
  • Plagen Sie dauerhaft Sorgen oder schlechte Gedanken?
  • Spüren Sie Frustration und lassen Sie diese an anderen Menschen aus?
  • Haben Sie Schmerzen, zum Beispiel im Rücken oder Nacken?

Lautes JA? Sie sind urlaubsreif. Schauen Sie doch mal nach, ob ein baldiger Urlaub sowohl zeitlich als auch finanziell machbar ist. Vertragen könnten Sie ihn. Und bedenken Sie: Finanzielle Unterstützung ist nur ein Antrag weit entfernt.

Verhinderungspflege: Wieviel übernimmt die Pflegeversicherung und wie lange?

Tabelle zur Verhinderungspflege

Tageweise und stundenweise Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege kann tageweise oder stundenweise erfolgen. Bei der tageweisen Verhinderungspflege ist der Leistungsanspruch auf maximal sechs Wochen pro Jahr begrenzt. Die stundenweise Verhinderungspflege ist dagegen nicht auf einen bestimmten Stundensatz beschränkt. Bei der stundenweisen Verhinderungspflege wird das Pflegegeld nicht berührt und wird in voller Höhe weitergezahlt. Bei der tageweisen Verhinderungspflege wird das Pflegegeld hingegen für vier Wochen im Jahr nur zur Hälfte ausbezahlt.

So stellen Sie einen Antrag auf Verhinderungspflege

  • Den Antrag stellt der Versicherte selbst bzw. sein Bevollmächtigter
  • Gehen Sie auf die Homepage Ihrer Pflegekasse
  • Ihre Pflegekasse teilt sich i. d. R. einen Online-Auftritt mit Ihrer Krankenkasse
  • Auf der Homepage finden Sie einen Download-Bereich für Formulare & Anträge
  • Suchen Sie “Antrag auf Verhinderungspflege” (Ersatzpflege/Pflegevertretung)
  • Füllen Sie es online aus und senden es an Ihre Pflegekasse oder
    laden Sie es herunter
  • Drucken Sie es aus
  • Füllen Sie es aus und
  • Senden Sie es postalisch an Ihre Pflegekasse

Alternativ können Sie telefonisch den Kontakt aufnehmen und alles weitere bereden.

Weitere Infos

Entspannen mit gutem Gewissen

Wenn Sie im Urlaub sind, wird Ihr Angehöriger dank der Verhinderungspflege fachmännisch versorgt und ist zumindest pflegerisch in guten Händen. Wenn es die Situation erlaubt und Ihr Angehöriger sich sicher genug fühlt, findet die Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder z.B. einen Careship Betreuer zuhause statt. Andernfalls ist es aber auch möglich, dass diese in einem Pflegeheim stattfindet. Dort ist Ihr Angehöriger rund um die Uhr in Gesellschaft und kann in Notfällen schnell medizinisch versorgt werden. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Zusatzleistungen müssen hier allerdings privat getragen werden.Alternativ können Sie auch eine 24-Stunden-Betreuung organisieren. Das heißt, dass Ihr Angehöriger zwar häuslich betreut wird aber dies rund um die Uhr. Im Internet finden Sie zahlreiche Anbieter für diese Form der Pflege.

Urlaub mit dem Pflegebedürftigen oder ohne?
Wenn es an die Urlaubsplanung geht, stellt sich zunächst die Frage, ob Sie diesen mit oder ohne Ihren Angehörigen machen wollen? Beides hat seine Vorteile. Ein gemeinsamer Urlaub ist Gold wert, vor allem wenn Ihr Pflege-Alltag an der Beziehung zueinander nagt. Wenn Sie allerdings alleine reisen, ist es leichter auch mal komplett abzuschalten und die Pflege-Situation für eine Weile hinter sich zu lassen. Auch das ist mal wichtig. Wer die Vorteile beider Möglichkeiten miteinander verbinden möchte, kann entsprechende Reise-Angebote wahrnehmen, bei denen vor Ort Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege geleistet wird. Auf diese Weise können Sie z. B. tagsüber Ihre eigenen Wege gehen und entspannen und abends verbringen Sie die Zeit wieder gemeinsam mit Ihrem Angehörigen.

Careship-Tipp:

Für den Fall, dass Sie eine Reise mit einem Pflegebedürftigen machen möchten, haben wir Ihnen eine ausführliche Checkliste für Ihre Organisation erstellt: Checkliste #7: Organisation einer Reise bei Pflegebedürftigkeit

Urlaubsangebote für pflegende Angehörige

Je nachdem, für welche Reiseform Sie sich entscheiden, bestehen am Markt vielseitige Angebote und zahlreiche Reiseveranstalter, die sich auf pflegende Angehörige und Personen mit Pflegebedürftige spezialisiert haben. So gibt es zum Beispiel individuell für Sie gestaltete:

  • Kuren/ Urlaub in Kurkliniken
  • Reha-Urlaube
  • Kreuzfahrten (mit Pflege & Betreuung)
  • Urlaube in Pflegehotels (Hotel mit Pflege-Personal)
  • oder ganz klassische Urlaubsreisen zu verschiedensten Orten/ Unterkünften

Kuren:
Kuren sind Balsam für die Seele. Sie sollen Ihre körperliche und geistige Gesundheit schützen und Krankheiten auf diese Weise erst gar nicht entstehen lassen.

Reha-Urlaube:
Im Gegensatz zu Kuren setzt eine Reha (Rehabilitations-Leistung) nach schwierigen Zeiten an. So zum Beispiel nach Operationen, zur Begleitung chronischer Krankheiten oder nach emotional aufwühlenden Zeiten zuhause oder auf der Arbeit. Mit Hilfe der Reha soll die Gesundheit also wieder hergestellt werden.

So beantragen Sie Kuren oder Rehabilitations-Leistungen

  • Gespräch mit dem Hausarzt über den Stand der Gesundheit
  • Je nach Gesundheitszustand bieten sich verschiedene Formen der Kur/ Reha an:
    • ambulante Vorsorgekur
    • Kompaktkur
    • ambulante Reha
    • stationäre Reha
  • Besprechen Sie mit Ihrem Arzt, welche Form sich in Ihrem Fall anbietet
  • Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung auf und klären Sie Ihre
    Ansprüche (Je nach Diagnose stehen Ihnen ca. alle 3-4 Jahre Kuren/Rehas zu)
  • Antrag auf Kur/Reha bei der Deutschen Rentenversicherung herunter laden
  • Antrag ausfüllen, ggf. mit der Hilfe des Arztes
  • Antrag bei Ihrer Krankenversicherung/ Ihrem Rentenversicherungsträger einreichen
  • Bewilligung abwarten
  • Bei Absage, Rücksprache mit Ihrem Arzt halten und ggf. in Widerspruch gehen
  • Nebst Deutschland, bestehen mittlerweile in vielen Ländern des Europäischen Auslands anerkannte Kooperationen mit Kur- bzw. Reha-Einrichtungen

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