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Careship Magazin > Pflegegrade & Finanzierungstipps
Wir zeigen Ihnen, wie sich die Pflegekosten finanzieren lassen. Hierbei können Sie auf Förderungen der Kranken- und Pflegeversicherung zurückgreifen, Steuervergünstigungen clever für sich nutzen und darüber hinaus Leistungen der Sozialhilfe beanspruchen. Auch die Kosten für die vielseitigen Leistungen von Careship lassen sich über die Pflegeversicherung zurückerstatten. Welche Versicherungsleistungen hier genutzt werden können und vieles mehr erfahren Sie in diesem Beitrag.
In unserem Beitrag gehen wir die verschiedenen Pflegeformen durch und verweisen jeweils an gegebener Stelle auf die möglichen Förderleistungen. Wir raten Ihnen dazu, sich vorab kurz einen allgemeinen Überblick über die gängigsten Förderungen aus den Töpfen der Pflegeversicherung zu verschaffen. Dafür haben wir Ihnen die unten stehende Tabelle erstellt. Hinzu kommen später noch vereinzelte Erstattungsoptionen aus Töpfen der Krankenversicherung, Sozialhilfe und Steuer.
Verhinderungspflege sorgt dafür, dass zu Hause eine angemessene Pflege geleistet wird, während die eigentliche Pflegeperson verhindert ist. Der gesetzliche Förderbetrag zur Verhinderungspflege ist für alle Pflegegrade gleich: Grundsätzlich können für die Verhinderungspflege Leistungen bis zu 1.612 Euro im Jahr in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, diesen Betrag um bis zu 806 Euro aus dem Budget für die Kurzzeitpflege aufzustocken. Damit steht für die Verhinderungspflege ein Satz von bis zu 2.418 Euro im Jahr zur Verfügung.
Sie möchten mehr über das Budget der Verhinderungspflege wissen und herausfinden, wie Sie es bei Careship nutzen können? Dann lesen Sie hier gleich weiter.
Zu den Leistungen der stundenweisen Betreuung zählen u.a. Grundpflege, Hilfe im Haushalt, Begleitungen und Erledigungen sowie Betreuungsdienste und Gesellschaft. Careship gehört in dieser Hinsicht zu den Top-Anbietern. Lassen Sie sich die Kosten dieser Services von der Pflegeversicherung erstatten, indem Sie Ihren Anspruch auf Pflegegeld und die Leistungen zur Verhinderungspflege geltend machen. Die jeweiligen Fördersummen je Pflegegrad finden Sie in der obenstehenden Tabelle.
Ambulante oder auch “häusliche” Pflege beschreibt die medizinische und pflegerische Versorgung im eigenen Zuhause. Auch die Unterstützung im Haushalt kann durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgen. Wenn Sie einen Pflegegrad haben, rechnet Ihr Pflegedienst die anfallenden Kosten direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Hierfür werden die sogenannten Pflegesachleistungen in Anspruch genommen. Die Summen, die Sie je Pflegegrad für die ambulante Pflege abrechnen können, finden Sie oben in der Tabelle. Alle anfallenden Ausgaben, die den Kostenrahmen Ihres Pflegegrades übersteigen, werden vom Pflegedienst direkt mit Ihnen abgerechnet. Personen ohne Pflegegrad müssen die Kosten für einen Pflegedienst privat tragen. Hier erfahren Sie daher, wie Sie einen Pflegegrad (PG) beantragen können und hier lernen Sie, was “Pflegebedürftigkeit” genau bedeutet.
Neben den Pflegesachleistungen können Sie auch das Pflegegeld sowie die Mittel zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes nutzen. Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige der Grade 2-5 von den Pflegekassen, um die häusliche Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche sicherzustellen. Die Mittel zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes erweitern Ihren finanziellen Spielraum darüber hinaus um bis zu 4000 Euro je Baumaßnahme – zum Beispiel um das Badezimmer an die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person anzupassen.
Nach einer Behandlung im Krankenhaus, oder wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht sichergestellt werden kann, wird Kurzzeitpflege geleistet. In der oben stehenden Tabelle sehen Sie, dass Kurzzeitpflege von der Pflegeversicherung gefördert wird. Bis zu acht Wochen im Jahr werden unterstützt. Während Sie bei Pflegegrad 1 den sogenannten Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat nutzen können, um die Kosten etwas aufzufangen, steht Ihnen bei einem Pflegegrad von 2-5 zusätzlich ein einheitlicher Zuschuss von 1.612 Euro im Jahr für die Kurzzeitpflege zur Verfügung. Sie können die Leistungen für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege auch miteinander kombinieren. Wenn Sie nicht die gesamten sechs Wochen der Verhinderungspflege benötigen, können Sie diese überschüssige Zeit in die Kurzzeitpflege stecken. Auf diese Weise können Sie die Kurzzeitpflege auf bis zu acht Wochen und auf ein Kontingent von bis zu 3.224 Euro im Jahr aufstocken.
Hier erhalten Sie einen tieferen Einblick in die Themen Kurzzeitpflege und Versorgung nach Krankenhausaufenthalten.
Hier bleibt die pflegebedürftige Person tagsüber oder über Nacht in einer Pflegeeinrichtung und wird vor Ort professionell umsorgt. Wenn Sie über einen Pflegegrad verfügen, greift die Pflegeversicherung für einen Teil der Kosten. Zu Ihrem Vorteil lassen sich auch hier verschiedene Leistungen kombinieren: ein nach Pflegegrad 2-5 gestaffeltes monatliches Pflegegeld sowie Pflegesachleistungen und zusätzlich Mittel zur teilstationären Tages- und Nachtpflege. Wie bei der Kurzzeitpflege gilt auch hier: Bei Pflegegrad 1 steht Ihnen ein Entlastungsbetrag zu, um die anfallenden Kosten zumindest abzufedern. Wenn die restlichen Ausgaben Sie finanziell überfordern, können Sie Zuschüsse vom Sozialamt beantragen. Ihr zuständiges Sozialamt klärt mit Ihnen gern alle Fragen, die Sie zu diesem Thema beschäftigen.
Hier erhalten Sie einen tieferen Einblick in das Thema Tages- und Nachtpflege.
Betreutes Wohnen ist das Wohnen in einer eigenen Wohnung mit Pflege-Service nach Bedarf. Der Erhalt und die Unterstützung von Selbständigkeit sowie Eigenverantwortung stehen dabei immer im Fokus. Während Sie beim Kauf einer Eigentumswohnung in einem betreuten Haus in der Regel auf den Kosten sitzen bleiben, lassen sich im Mietfall je nach Gegebenheit und ausgehend von Ihrer sozialen Lage einige Förderungen wahrnehmen; zum Beispiel ein Wohnberechtigungsschein für Immobilien mit niedrigen Mieten oder Wohngeld nach dem deutschen Wohngeldgesetz. Auch können Miete und Grundpauschale mitunter komplett vom Sozialamt übernommen werden. Prüfen Sie hierfür bei Ihrer Stadt bzw. Gemeinde, ob Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Verfügen Sie über einen Pflegegrad, kommen noch einige Unterstützungen aus der Pflegeversicherung hinzu: Relevant sind hier vor allem das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen sowie der Hausnotruf und ggf. Maßnahmen zur Wohnraumanpassung. Sollten Sie aufgrund einer Erkrankung oder nach einer OP Kurzzeitpflege benötigen und dafür ins Betreute Wohnen ziehen, trägt die Krankenkasse die anfallenden Kosten für die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung (bis zu max. 1.612 Euro im Jahr). Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen Sie privat zahlen.
Hier erhalten Sie einen tieferen Einblick in das Thema Betreutes Wohnen.
Die 24-Stunden-Pflege umfasst medizinische Behandlungspflege und Körperpflege. Hierzu gehören zum Beispiel das Messen der Vitalwerte, Hilfe bei der Medikamentengabe und das Waschen. Auf Wunsch wird außerdem auch der Haushalt in Schuss gehalten und für Betreuung im Alltag gesorgt. Wenn Sie einen Pflegegrad haben, können Sie einen großen Teil der anfallenden Kosten über die Pflegeversicherung abrechnen. Hierbei stehen Ihnen folgende Leistungs-Quellen zur Verfügung: Pflegegeld, die Mittel zur Verhinderungspflege sowie 50 % der Kurzzeitpflege. Die entsprechenden Summen finden Sie wieder oben in der Tabelle. Noch dazu ist die 24-Stunden-Pflege steuerlich absetzbar als sogenannte “haushaltsnahe Dienstleistung” oder als “außergewöhnliche Belastung”. Das Gute ist hierbei außerdem: Dafür braucht es keinen Pflegegrad.
Bei der Pflege in einem Heim handelt es sich für gewöhnlich um längerfristige Betreuungen und Wohnkonzepte. Das heißt, eine Person wird über Wochen, Monate oder Jahre rund um die Uhr betreut bzw. es bestünde immerhin die Möglichkeit dazu. Vorausgesetzt Sie haben einen Pflegegrad, greift Ihre Pflegeversicherung zu großen Teilen. Folgende Posten aus der obenstehenden Tabelle sind hier für Sie interessant: Entlastungsbetrag und die Mittel zur Vollstationären Pflege.
Da die Pflegeversicherung nicht für alle anfallenden Kosten aufkommt, bleibt für gewöhnlich eine variable monatliche Summe übrig, die privat getragen werden muss. Daher kann bei absehbarem Bedarf schon zeitnah eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen werden, um die Finanzierungslücke zu schließen.
Ist jemand unheilbar krank oder lebensbedrohlich verletzt, greift erst einmal die Intensivpflege. Bei der Intensivpflege werden die Körperfunktionen überwacht und bei Bedarf auch unterstützt. Bleibt eine Verbesserung des Gesundheitszustandes aus, werden anschließend in der Palliativpflege zumindest die Schmerzen nach Möglichkeit reduziert und die psychischen Leiden gemindert. Die Kosten für die nötigen Behandlungen im Rahmen der Palliativpflege übernimmt die Krankenkasse. Hospize werden noch dazu stark durch Spenden und ehrenamtliches Engagement unterstützt. Als Hospizgast müssen Sie daher keinen Eigenbeitrag leisten, was die ohnehin herausfordernde Situation deutlich erleichtert. Eigenleistungen fallen nur dann an, wenn Sie Sonderwünsche haben und spezielle Therapieformen in Anspruch nehmen wollen.
Es ist ratsam, dass Sie mit Ihrem Kranken- und Pflegeversicherer ins Gespräch gehen, wenn Sie Alternativen wie die ambulante Palliativpflege oder jene im stationären Pflegeheim bzw. im Krankenhaus nutzen möchten. Tendenziell gestaltet sich die Übernahme der Kosten für palliative Pflege hier derzeit noch etwas schwieriger und bedarf daher ausführlicher Einzelgespräche.
Hier erhalten Sie einen tieferen Einblick in das Thema Palliativpflege.