Suche
Careship Magazin > Pflegeformen
In einer herzlichen Nachbarschaft können Sie sich aufeinander verlassen. Ein zwangloses Geben und Nehmen hat hier schon so manches Problem aus der Welt geschafft. Sie brauchen auf die schnelle jemanden, der behutsam auf die Kinder achtet? Ein Rohrbruch hat Ihre Wohnung unbewohnbar gemacht und Sie sind auf der Suche nach einer zeitweisen Unterkunft in der Nähe? Sie kommen nie dazu, fürs Wochenende einzukaufen?
Glücklich kann sich schätzen, wer von hilfsbereiten Nachbarn umgeben ist.
Während es für sämtliche Probleme wohl auch stets entsprechende Dienstleistungsangebote gibt, so stellt Nachbarschaftshilfe oft die attraktivere Alternative dar. Sie ist in der Regel kostenlos, niedrigschwellig und man weiß, wen man sich ins Haus holt. Doch wann sind die Grenzen der Nachbarschaftshilfe erreicht? Wie lange können Sie zum Beispiel auf Pflege und Betreuung aus den eigenen Reihen pochen und wann wird es Zeit für professionelle Pflege- und Betreuungsdienste? Um diese Angelegenheit klären zu können, haben wir uns zwei grundlegenden Fragen gewidmet.
Vorab wollen wir betonen, dass ein Wechsel der Betreuungs- bzw. Unterstützungsform immer eine Einzelfallentscheidung sein sollte. Das macht eine pauschale Antwort also denkbar schwer. Wir können Ihnen aber dabei helfen, eine wohlüberlegte Entscheidung zu treffen, indem wir Ihnen ausgewählte Punkte ans Herz legen, die Sie berücksichtigen sollten:
Zusammenfassend kann also gesagt werden, dass Betreuung und Pflege durch Nachbarn und andere Helfer verschiedenste Unterstützungsleistungen umfasst. So zum Beispiel die Unterstützung körperlicher Tätigkeiten, die Unterstützung beim An- und Auskleiden, bei der häuslichen Versorgung sowie bei der Zubereitung des Essens. Alles, was aber darüber hinaus geht, zu zeitintensiv oder zu belastend für alle Beteiligten ist, verlangt nach professioneller Pflege und Betreuung.
Im Grunde ist es ganz einfach: Wenn sogenannte Dienst- und Werkleistungen nicht nachhaltig auf Gewinn aus sind, gelten diese auch nicht als Schwarzarbeit. So ist es im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz festgehalten. Arbeiten durch Angehörige oder Tätigkeiten, die aus Gefälligkeit im Rahmen der Selbst- oder Nachbarschaftshilfe angeboten werden, sind demnach legal. Die Grenzen zur illegalen Schwarzarbeit sind allerdings fließend. Beschäftigen Sie also regelmäßig Ihren Nachbarn für unterstützende Dienste und bezahlen diesen dafür, geraten Sie schnell ins illegale Beschäftigungsverhältnis. Das ist auch dann der Fall, wenn die Bezahlung an sich nicht hoch ist. Feste Summen hat der Gesetzgeber hier allerdings nicht festgelegt. Nachbarschaftliche Hilfen bieten sich also eher für Notfälle, Übergänge oder gelegentliche Gefallen an und sind für gewöhnlich kostenlos oder sehr gering bezahlt.
Nachbarschaftshilfe ist ein recht dehnbarer Begriff, kann also auch zwischen Personen stattfinden, die nicht im gleichen Viertel leben. Mit zunehmender räumlicher Entfernung aber müssen die Beziehungen zueinander enger sein. Und nach wie vor gilt: Die Leistungen füreinander müssen entweder kostenlos oder sehr günstig sein, sollten (möglichst) auf Gegenseitigkeit beruhen und dürfen nicht Teil einer gewerblichen Tätigkeit sein.
Wir halten Sie auf dem Laufenden über Änderungen: