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Haushaltsauflösung und Entrümpelung - So geht’s

Eine Wohnung oder ein ganzes Haus muss aufgelöst werden: Jetzt gilt es, geordnet und Schritt für Schritt vorzugehen. Diese Checklisten helfen bei der Planung.

Durch den Umzug in ein Pflegeheim oder einen Todesfall steht man als Angehöriger plötzlich vor einer verlassenen Wohnung oder Haus und vor vielen angehäuften Besitztümern. Jetzt geht es darum, sich mit der Organisation der Haushaltsauflösung und Entrümpelung zu befassen. 

Das Ausmisten in der alten Wohnung des Pflegefalls oder Verstorbenen wird daher neben der körperlichen Herausforderung auch zu einem emotionalen Kraftakt.

Tipps & Checkliste

Die Wohnung muss gekündigt werden, Zeitungsabos aufgelöst und über das Inventar des alten Zuhauses des Angehörigen entschieden werden. Womöglich muss die aufzulösende Wohnung auch noch in einen renovierten Zustand gebracht werden. Wichtig ist es nun, sich einen Termin- und Organisationsplan zu erstellen, um diese große Aufgabe in den Griff zu bekommen. Planen Sie dabei zeitlich großzügig, denn es kann immer zu Verzögerungen kommen und Zeitdruck ist das Letzte, was man in dieser sowieso fordernden Zeit gebrauchen kann. 

Checkliste:

  • Machen Sie eine Liste, wofür Sie eine Ab- oder Ummeldung beantragen müssen
  • Erstellen Sie eine Liste, die den Hausrat der gesamten Wohnung bzw. des gesamten Hauses inklusive Keller etc. erfasst
  • Legen Sie fest, was Sie selbst gerne behalten möchten
  • Inserieren Sie die Möbel, die Sie weiterverkaufen möchten über kostenlose Kleinanzeigen 
  • Vergleichen Sie Entrümpelungsunternehmen 
  • Überlegen Sie, wie Sie den Hausrat entsorgen möchten (Melden Sie zum Beispiel Sperrmüll zur Entsorgung für Unverkäufliches an). Machen Sie die Entrümpelung nicht alleine. Wenn es kein professionelles Entrümpelungsunternehmen sein soll, organisieren Sie sich privat helfende Hände.
  • Notieren Sie, ob und welche Renovierungstätigkeiten erledigt werden müssen

Tipp

Es gibt einige Wohlfahrtsverbände, die gut erhaltene Möbel gegen eine geringe Gebühr abholen. Wenden Sie sich an diese.

Besonders wichtig ist es, die eigene Kraftreserve einzuschätzen, sollte die Haushaltsauflösung aufgrund eines Todesfalles von Nöten sein. Hier kann die private Haushaltsauflösung schnell an emotionale Grenzen gehen und es ist empfehlenswert, Externe mit der Auflösung zu beauftragen.

Generell sind folgende Ab- oder Ummeldungen bei einer Haushaltsauflösung zu beachten:

  • Mietvertrag kündigen
  • Nebenkostenanbieter (Gas, Wasser, Strom)
  • Festnetzanschluss und GEZ
  • Sämtliche Abos (z.B. Zeitung)
  • Nachsendeantrag bei der Post
  • Ab-/Ummeldung des Autos
  • Versicherungen (z.B. Hausrat)
  • eventuelle Hilfspersonen benachrichtigen (z.B. Einkaufsdienste)
  • Gärtner, Putzfrau etc. informieren

Wohnungsauflösung im Todesfall

Nach einem Todesfall ist es die Pflicht des Erben oder nächsten Angehörigen, sich um die Wohnungsauflösung des Verstorbenen zu kümmern. Juristisch gesehen, geht das Mietverhältnis auf den Erben über und muss von diesem gekündigt werden. Der Erbe oder die Erben können innerhalb der gesetzliche Frist von drei Monaten das Mietverhältnis beenden. Allerdings sind die meisten Vermieter bei einem Todesfall so kulant, diese Frist zu verkürzen.

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