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Careship Magazin > Pflegegrade & Finanzierungstipps
Die Pflege eines Menschen umfasst viele Aspekte. Wer einen Angehörigen pflegt oder selbst schon einmal auf Pflege angewiesen war, weiß: Neben der eigentlichen Pflege ist es vor allem das Drumherum, also das Organisieren des Alltags und die hauswirtschaftliche Versorgung, die einen Großteil der Zeit beanspruchen. Wir erläutern Ihnen, wie Sie in diesen Situationen eine Haushaltshilfe über die Pflegekasse abrechnen.
Eine Haushaltshilfe entlastet den familiären Alltag, indem Sie die verschiedensten Aufgaben im Haushalt des Pflegebedürftigen oder des Pflegenden übernimmt. Angehörige gewinnen hierdurch wertvolle Zeit und Energie, um sich ganz Ihren Lieben zu widmen. Im Grunde zählt all das zur hauswirtschaftlichen Versorgung, was das Zuhause zu einem ordentlichen, funktionierenden sowie angenehmen Ort werden lässt. So kann eine Haushaltshilfe zum Beispiel folgende Aufgaben übernehmen:
Je nachdem über welchen Anbieter Sie eine Haushaltshilfe beziehen, können die Preise stark variieren. Vermittler von einfacher Haushaltshilfe bieten den Service schon ab 15 € pro Stunde an, über einen Pflegedienst organisiert kostet eine solche Unterstützung bis zu 50 €. Bei Careship zahlen Sie für die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe 25 € pro Stunde. Für die Finanzierung gibt es zwei Möglichkeiten: Sie können entweder privat zahlen oder wenn Sie ein Pflegegrad haben, Budgets aus Ihrer Pflegeversicherung nutzen.
Bei Vorhandensein eines Pflegegrades können Sie sich die Kosten auch von der Pflegekasse zurückerstatten lassen. Ganz konkret können Sie hierfür das Pflegegeld oder auch das Budget der Verhinderungspflege nutzen. Die nachfolgende Tabelle bietet Ihnen eine klare Aufschlüsselung der Budgets, über die Sie je nach Pflegegrad (PG) verfügen können. Mehr Informationen und eine ausführlichere Erklärung zu beiden Budgets finden Sie weiter unten im Text.
Seit einer Gesetzesänderung im Rahmen des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, war es von Mai 2020 bis zum 30.04.2023 möglich, den monatlichen Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) von 125 Euro auch über Careship abzurechnen. Dabei konnten auch nicht verwendete Budgets aus dem Vorjahr zur Anwendung kommen.
Diese Sonderregelung wurde zum 30.04.2023 beendet.
Neu: Ab sofort können Sie in Berlin und Hamburg dauerhaft den Entlastungsbetrag zur Finanzierung unserer Leistungen nutzen. Wir arbeiten daran, diesen Service zeitnah bundesweit zu ermöglichen. Erfahren Sie mehr!
Das Pflegegeld ist ein monatliches Budget aus der Pflegeversicherung, das Pflegebedürftige unterstützt, die sich zu Hause durch Angehörige oder Freunde betreuen und pflegen lassen. Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad ab (siehe oben).
Voraussetzungen
Abrechnung mit Careship
Die Verhinderungspflege dient zur Entlastung von Pflegepersonen und kann stundenweise in Anspruch genommen werden, z.B. für die Angebote zur Unterstützung im Alltag von Careship.
Voraussetzungen
Abrechnung mit Careship