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Careship Magazin > Pflegegrade & Finanzierungstipps

Hilfsmittel & Pflegehilfsmittel organisieren

Sie können sich Ihren Pflege-Alltag deutlich erleichtern, wenn Sie spezielle Hilfsmittel verwenden. Da deren Anschaffung relativ kostspielig werden kann, unterstützen Sie Ihre Versicherer bei nachgewiesenem Bedarf. An welchen Versicherer Sie sich wenden müssten, hängt dabei von der Art des Hilfsmittels ab: Während ausgewiesene “Pflegehilfsmittel” von der Pflegeversicherung getragen werden und deren Erstattung folglich bei der Pflegekasse anzufragen ist, ist eine Erstattung für “Hilfsmittel” bei der Krankenkasse zu erfragen.

Je nach Kasse ist also ein Pflegegrad oder ein attestierter Bedarf vorzuweisen. Wenn Sie einen Pflegegrad haben, stehen Ihnen je nach Beeinträchtigung Pflegehilfsmittel aus bestimmten Produktgruppen zu. Gleiches gilt für Hilfsmittel für Personen mit krankheitsbedingten Einschränkungen. Alle Produktgruppen sind im (Pflege-)Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes zu finden.

Beispiele für Hilfsmittel

Die Hilfsmittel, die über die Krankenkasse abgerechnet werden, finden Sie in den Produktgruppen (PG) 01-33 des Hilfsmittelverzeichnisses. So gibt es dort zum Beispiel:

  • Badehilfen (PG 04)
  • Gehhilfen (PG 10)
  • Hörhilfen (PG 13)
  • Inkontinenzhilfen (PG 15)
  • Lagerungshilfen (PG 20)
  • Messgeräte für Körperzustände/ -funktionen (PG 21)
  • Prothesen (PG 24)
  • Inhalations- und Atemtherapiegeräte (PG 14)
  • Mobilitätshilfen (PG 22)
  • Schuhe (PG 31)
  • Toilettenhilfen (PG 33)
  • Absauggeräte (PG 01)
  • Blindenhilfsmittel (PG 07)
  • Bestrahlungsgeräte (PG 06)
  • Kommunikationshilfen (PG 16)
  • uvm.

Beispiele für Pflegehilfsmittel

Die Pflegehilfsmittel, die über die Pflegekasse abgerechnet werden, finden Sie in den Produktgruppen (PG) 50-53 und 98-99 des Hilfsmittelverzeichnisses. Hier eine kleine Auswahl:

  • Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (PG 50)
    • wie zum Beispiel:
      • Pflegebetten
      • Aufrichthilfen
      • Seitengitter
  • Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene (PG 51)
    • wie zum Beispiel:
      • Waschsysteme wie Kopfwaschbecken
      • Duschwagen
      • Bettpfannen
  • Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung/Mobilität (PG 52)
    wie zum Beispiel:

    • Notrufsysteme für zuhause
  • Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden (PG 53)
    wie zum Beispiel:

    • Lagerungsrollen für bequemeres Liegen
    • Lagerungshalbrollen

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Kostenübersicht

Damit Sie einen Eindruck von den Kosten für (Pflege-)Hilfsmittel bekommen, haben wir Ihnen eine Übersicht erstellt. Dort finden Sie eine Auswahl gängiger (Pflege-)Hilfsmittel und deren ungefährer Marktwert. Erinnern Sie sich beim Betrachten der stolzen Preise stets daran, dass die Kranken- bzw. Pflegekassen auch Großteile der anfallenden Kosten übernehmen. Außerdem stellen die Preisspannen lediglich Richtwerte dar. Sie werden auf dem Markt vereinzelte Produkte finden, die unter aber auch über den angegebenen Werten liegen.

Ihnen wird bei Ihrer Recherche auffallen, dass die Preise stark mit der Verarbeitung der Produkte variieren. Standard-Modelle und simpel verarbeitete Produkte sind logischerweise preiswerter als “Premium-Versionen”.

Careship-Tipp

Bedenken Sie, dass Sie auf lange Sicht in der Regel doppelt kaufen müssen, wenn Sie zunächst sehr billige Produkte wählen. Angenommen, Sie zahlen privat und müssen sehr auf das Geld achten: Es finden sich oft gute Deals, wenn Sie nach gebrauchten Pflege-Hilfsmitteln suchen. Diese sind meistens noch gut erhalten. Auch bestehen faire Miet-Konzepte auf dem Markt. Das lohnt sich vor allem bei großen Anschaffungen, die aller Voraussicht nach nicht sehr lange gebraucht werden, wie zum Beispiel Pflegebetten. Miet-Angebote oder Gebraucht-Börsen finden Sie zum Beispiel online oder in Sanitätshäusern.

Finanzierung

Werfen wir unseren Blick auf die Finanzierung der Pflegehilfsmittel. Neben den monatlichen 40 Euro, die die Pflegekasse für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zur Verfügung stellt, liegt ein Förder-Schwerpunkt auf der Wohnraumanpassung. Hier wird, Pflegebedürftigkeit vorausgesetzt, mit bis zu 4.000 Euro je Baumaßnahme gefördert.

Zusätzlich bestehen viele Fördertöpfe bei Bund, Ländern und Kommunen. Um zu erfahren, welche Förderungen für Ihre Kommune bestehen, zum Beispiel im Rahmen von Landeswohnungsbauprogrammen, nehmen Sie zu den regionalen Verbraucherzentralen oder den Kommunen selbst Kontakt auf. Bundesweit besteht darüber hinaus das Programm „Altersgerecht Umbauen“ der KfW­Bank mit Zuschüssen von bis zu 5.000 Euro sowie einem Darlehen von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit.

Weitere und konkrete Informationen hinsichtlich der Erstattungen und Zuschüsse erfragen Sie idealerweise bei Ihrer jeweiligen Kranken- bzw. Pflegeversicherung. Zusätzlich steht Ihnen das Careship-Team bei Fragen stets zur Seite:

Careship-Tipp

Achten Sie bei der Wohnraumanpassung darauf, dass Sie als pflegender Angehöriger bei aller Fürsorge gegenüber dem Pflegebedürftigen nicht die eigenen baulichen Bedürfnisse im eigenen Zuhause vernachlässigen.

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