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Careship Magazin > Hilfe für Angehörige
Als pflegender Angehöriger werden Sie eventuell in die Lage kommen, dass Ihnen die Situation zu Hause über den Kopf wächst. Es fehlt Ihnen an Zeit, Ihre Energie geht zur Neige und Sie haben das Gefühl, überall nur noch halbherzig und erschöpft zu erscheinen? Vielleicht häufen sich auch die Überwerfungen in der Familie? Dem kann oft schon Abhilfe geschafft werden, wenn Sie sich etwas Ruhe und Abwechslung gönnen und die Pflege Ihres Angehörigen derweil in die Hände Anderer geben: Die sogenannte Kurzzeitpflege wird Ihnen hierbei eine Hilfe sein.
Vollstationäre Kurzzeitpflege greift, wenn die häusliche oder teilstationäre Pflegesituation zeitweise zur Überforderung wird.
Die Kurzzeitpflege ist eine Form der vollstationären Pflege. Sie ist auf maximal acht Wochen im Jahr begrenzt und soll zumindest für diese kurze Zeit zur Entlastung der pflegenden Angehörigen beitragen. So wird die Kurzzeitpflege für gewöhnlich im Anschluss an eine stationäre Behandlung bzw. nach einem Krankenhausaufenthalt in Anspruch genommen. Sie wird auch dann genutzt wenn die häusliche bzw. teilstationäre Pflegesituation zeitweise zur Überforderung wird. Die Kurzzeitpflege wird bereits in zahlreichen Pflegeheimen als einzelne Leistung angeboten.
Die Kurzzeitpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die sich an Pflegebedürftige der Pflegegrade 2-5 richtet. Allerdings haben auch Personen mit Pflegegrad 1 die Möglichkeit, eine Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen, indem Sie hierfür Ihren Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag geltend machen. Details dazu lesen Sie im Absatz “Kosten und Finanzierung von Kurzzeitpflege”.
In der Regel haben Pflegebedürftige also einen Anspruch auf Kurzzeitpflege, wenn:
Allerdings gibt es auch Ausnahmen von der Regel. So besteht der Anspruch auf Kurzzeitpflege in begründeten Einzelfällen u.a. auch in Einrichtungen der Hilfe für Menschen mit Behinderung sowie in Einrichtungen, die stationäre Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erbringen. Alle Details und Vorbehalte können Sie im §42 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) nachlesen.
Bei Ihrer Suche nach einem Kurzzeitpflegeplatz können Sie sich an verschiedene Instanzen wenden, wenn Sie Hilfe brauchen. So z. B. an:
Auch, wenn Sie nicht auf der Suche nach einem langfristigen Pflegeplatz für Ihren Angehörigen sind, so sollte die Auswahl dennoch in aller Ruhe getroffen werden. Begehen Sie die Einrichtung vorher und machen Sie sich ein Bild von den Räumlichkeiten und dem Arbeitsklima. Schauen Sie sich die Speisepläne an, die angebotenen Services, die MDK-Pflegenote, die Lage des Heimes und die aufgeschlüsselten Kosten der Leistungen. Welchen Eindruck haben Sie vom Ambiente des Hauses und der Zimmer? Wie sieht die Infrastruktur in der Nähe aus? Gibt es z. B. Apotheken, Grünanlagen, ein Café, Einkaufsmöglichkeiten etc.? Wie wirken die Bewohner und das Personal auf Sie?
Nutzen Sie im Rahmen Ihrer Entscheidungsfindung z. B. den Pflegelotsen vom Verband der Ersatzkassen (vdek) oder konsultieren Sie das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP).
Da Kurzzeitpflege in der Regel tageweise in Anspruch genommen wird, soll hier auf die ungefähren Tageskosten eingegangen werden: Diese belaufen sich auf ca. 50-150 Euro pro Pflegetag. Wie hoch die Kosten im Monat sind, hängt also letztlich von den in Anspruch genommenen Pflegetagen und den jeweiligen Tagessätzen der verschiedenen Einrichtungen ab. Dabei setzen sich die Kosten aus den Punkten (1) Pflegekosten, (2) Unterbringung, (3) Verpflegung und (4) sog. Investitionskosten (interne Anschaffungen, Gebäude-Wartung, Reparaturen) zusammen. Wenn zusätzlich noch Dienstleistungen genutzt werden, die den Alltag erleichtern bzw. den Komfort erhöhen, kommen entsprechende Mehrkosten hinzu.
Verfügt eine Person über einen offiziellen Pflegegrad, dann übernimmt die Pflegeversicherung einen großen Teil der Kosten. Dabei erhalten alle Pflegebedürftigen der Grade 2-5 die gleiche Höhe an Förderung. Personen mit Pflegegrad 1 können für die Kurzzeitpflege immerhin den monatlichen Entlastungsbetrag nutzen. Die konkreten Zahlen finden Sie unten in der Tabelle:
Sie können die Leistungen für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege auch miteinander koppeln. Wenn Sie nicht die gesamten sechs Wochen der Verhinderungspflege benötigen, können Sie diese überschüssige Zeit in die Kurzzeitpflege stecken. Auf diese Weise können Sie die Kurzzeitpflege auf bis zu acht Wochen und auf ein Kontingent von bis zu 3.224 Euro im Jahr ausdehnen.
Die Kurzzeitpflege ist eine gute Möglichkeit, die pflegerische Versorgung einer Person für eine gewisse Zeit sicherzustellen, wenn dies weder durch häusliche oder teilstationäre Pflege möglich ist. Sie fängt Familien in Krisensituationen auf und verschafft Ihnen Zeit, um über langfristige Lösungen nachzudenken. Allerdings handelt es sich bei ihr eben lediglich um eine kurzfristige Lösung, die noch dazu sehr kostspielig werden kann, wenn kein Pflegegrad 2-5 besteht. Sollte die Familie des Pflegebedürftigen sich auf Dauer überfordert sehen, bietet es sich an, andere Formen der Pflege in Betracht zu ziehen.