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Careship Magazin > Pflegegrade & Finanzierungstipps
Wer Careship-Leistungen in Anspruch nimmt, erleichtert sich nicht nur den Alltag und bringt Gesellschaft und Lebensfreude in das Leben seiner Lieben, sondern kann sich noch dazu auf steuerliche Entlastungen freuen. Denn ein Großteil unserer angebotenen Leistungen lässt sich ganz einfach im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung absetzen. Auf diese Weise können Sie Ihre jährliche Steuerschuld um bis zu 4.000 Euro mindern. In diesem Beitrag verraten wir Ihnen, welche Leistungen das betrifft, welche Voraussetzungen Sie beachten müssen und wie genau Sie die Angelegenheit überhaupt angehen.
Careship bietet eine ganze Handvoll nützlicher Services an. Abgedeckt werden hierbei Bedarfe rund um Betreuung und Gesellschaft, Begleitung und Erledigungen, Haushaltshilfe sowie Grundpflege. Inwiefern Sie Ausgaben für unsere Angebote bei der Pflegeversicherung geltend machen können, haben wir bereits in diesem Artikel zum Thema gemacht. Lassen Sie uns hier also unsere ganze Aufmerksamkeit auf die steuerlichen Erstattungen richten. Folgende Angebote aus dem Service-Pool von Careship lassen sich über den Posten “Haushaltsnahe Dienstleistungen” von der Steuer absetzen:
Generell gilt: Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Arbeiten, die grundsätzlich von Mitgliedern des Haushaltes vollbracht werden könnten, von diesen aber an einen professionellen Dienstleister “ausgelagert” worden sind.
Als grundlegende Faustregel können Sie sich merken, dass es sich nur um haushaltsnahe Dienstleistungen handelt, wenn man Ihnen Zuhause zur Hand gegangen ist. Hier zählt das komplette Grundstück, also auch Ihr Garten. Jedoch gibt es bekanntlich keine Regel ohne Ausnahme: Sollten Sie einen Hund haben, der von einem Alltagshelfer über die Grenzen Ihres Grundstückes hinaus ausgeführt wird, handelt es sich noch immer um eine haushaltsnahe Dienstleistung.
Darüber hinaus gilt folgende Grundsatzregel: Die gebuchten Dienstleistungen, wie zum Beispiel das Putzen von Küche und Bad, müssen Sie als Privatperson in Auftrag gegeben haben. Die Leistungen können also z.B. nicht im Namen der eigenen Firma für private Zwecke gebucht werden. Ob Sie hierbei aber eine Firma oder eine selbständig tätige Person beauftragen, spielt keine Rolle. Wichtig ist nur, dass es sich dabei um einen professionellen Dienstleister handelt, der seine Arbeit auf legale Weise ausführt, also steuerlich gemeldet ist und ggf. nötige Qualifikationen vorweisen kann.
Wenn Sie einen Pflegegrad haben und aufgrund von Krankheit oder Pflegebedarf vorübergehend nicht zu Hause leben, aber dennoch die haushaltsnahen Dienstleistungen in Anspruch nehmen sowie steuerlich absetzen möchten, ist das durchaus möglich. Im Einkommensteuergesetz (EStG) wird das noch etwas genauer erklärt: Die Steuerermäßigung kann auch für Kosten in Anspruch genommen werden, die wegen der Unterbringung in einem (Pflege-)Heim entstehen. Das allerdings nur, wenn diese Kosten Dienstleistungen abdecken, die mit denen einer Hilfe im Haushalt vergleichbar sind. Eine Person, die also beispielsweise im Heim gepflegt wird und einmal im Monat einen Extra-Service für die Bügelwäsche bestellt, kann diesen Service als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen. Als pflegebedürftige Person können Sie hierbei ausnahmsweise auch Kosten für Dienstleistungen geltend machen, die eigentlich nicht von anderen Haushaltsmitgliedern erbracht werden würden. Dazu zählt zum Beispiel der Besuch einer Fußpflege.
Anfallende Kosten für Pflege und Haushaltshilfe über den Posten der haushaltsnahen Dienstleistung von der Steuer abzusetzen, ist eine Möglichkeit. Eine weitere Option führt über den Posten der sogenannten “Außergewöhnlichen Belastung”. Mehr zu diesem Thema und aktuellen Änderungen erhalten Sie bei uns.