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Careship Magazin > Pflegewissen von A bis Z
Das Jahr 2025 bringt bedeutende Verbesserungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Mit spürbaren Erhöhungen der Pflegeleistungen und der Einführung eines flexibleren Entlastungsbudgets reagiert die Politik auf die Herausforderungen des Pflegealltags. Ziel ist es, sowohl die häusliche als auch die stationäre Pflege besser zu finanzieren und den Zugang zu wichtigen Leistungen zu vereinfachen. Doch was genau ändert sich, und welche Möglichkeiten eröffnen sich durch die neuen Regelungen?
Zum Jahresbeginn steigen die meisten Pflegeleistungen um 4,5 Prozent – eine Erhöhung, die besonders Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zugutekommen soll. Dies betrifft unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbeträge sowie Leistungen für die stationäre Pflege. Auch Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung werden ab Januar besser finanziert.
Um einen Überblick zu bieten, haben wir exemplarisch einige der Leistungen aufgeschlüsselt.
Unterstützung für pflegebedürftige Personen, die sich zu Hause versorgen lassen, steigt je nach Pflegegrad.
Für ambulante Pflegedienste gibt es ebenfalls ein Plus.
Für alle Pflegegrade steigt der monatliche Betrag von 125 € auf 131 €.
Der Höchstbetrag für Verbrauchsprodukte wie Schutzhandschuhe oder Desinfektionsmittel steigt von 40 € auf 42 € monatlich.
Jährliche Budgets für Ersatz- oder Kurzzeitpflege steigen von 1.612 € auf 1.685 €.
Ab dem 1. Juli 2025 tritt eine weitere wichtige Neuerung in Kraft: Die Einführung eines gemeinsamen Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Damit werden beide Leistungen flexibler und für Pflegebedürftige leichter zugänglich.
Das neue Jahresbudget von 3.539 € ersetzt die bisherigen getrennten Budgets.
Wichtig: Pflegebedürftige können künftig frei entscheiden, wie sie diesen Betrag auf die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aufteilen möchten – ohne komplizierte Übertragungsregelungen. Auch die bisherige Voraussetzung, dass die häusliche Pflege mindestens sechs Monate bestanden haben muss, entfällt.
Die Reform des Pflegegesetzes 2025 bringt zweifellos Erleichterungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Die Erhöhung der Leistungen um 4,5%, die Einführung eines flexiblen Entlastungsbudgets und der vereinfachte Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld zeigen, dass die Politik auf die wachsenden Herausforderungen in der Pflege reagiert. Diese Anpassungen könnten vor allem kurzfristig dazu beitragen, den Pflegealltag etwas leichter und flexibler zu gestalten.