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Careship Magazin > Hilfe für Angehörige
Aller Anfang ist oft schwer und so sind pflegebedürftige Menschen und ihre Familien häufig überfordert, wenn es darum geht, Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen. Wo stelle ich die entsprechenden Anträge und was steht uns überhaupt zu? Hier kann eine kostenfreie Pflegeberatung Licht ins Dunkel bringen und über Rechte und Pflichten, die mit der Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegeversicherung einhergehen, aufklären. Erfahren Sie im folgenden Beitrag alles Wichtige über die Möglichkeit der Pflegeberatung.
Eine individuelle, neutrale Pflegeberatung ist gemäß § 7a SGB XI kostenfrei und kann sowohl von pflegebedürftigen Menschen selbst als auch von Angehörigen oder ehrenamtlich Pflegenden in Anspruch genommen werden. Bei Bedarf kann sie auch mehrmals genutzt werden. Die Pflegeberatung findet in den Räumlichkeiten des Anbieters oder zuhause bei der pflegebedürftigen Person statt. Ziel der Pflegeberatung ist die Aufklärung über Leistungsansprüche gegenüber der Pflegeversicherung. Zudem werden Betroffene über lokale Unterstützungsangebote informiert und die Beratung soll darüber hinaus pflegebedürftige Personen auf die Begutachtung zur Pflegegradvergabe vorbereiten und Unsicherheiten nehmen.
Menschen, die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen oder beziehen wollen, haben ein Recht auf eine individuelle unabhängige Pflegeberatung. Dort erhalten sie Informationen über Sozialleistungen sowie Pflege-, Betreuungs- und Versorgungsangebote. Damit hilfe- und pflegebedürftige Menschen sowie Familienangehörige wissen, an wen sie sich bei Interesse an einer Beratung wenden können, erhalten sie von der Pflegekasse Ansprechpartner und Anlaufstellen genannt.
Auf Wunsch kann die Pflegeberatung in der Häuslichkeit der betroffenen Person erfolgen. Darüber hinaus kann sie, das Einverständnis der hilfe- und pflegebedürftigen Person vorausgesetzt, auch stellvertretend mit den Familienangehörigen stattfinden.
Die Aufgaben der Pflegeberatung sind die:
Alle an der Versorgung beteiligten Personen und Akteure werden in die Erstellung und Umsetzung des Maßnahmenplans mit einbezogen.
Darüber hinaus sind die Pflegekassen verpflichtet, kostenlose Pflegekurse (§ 45 SGB XI) für pflegende Angehörige anzubieten, in denen insbesondere pflegefachliche Gesichtspunkte vermittelt werden. Auch hier ist es möglich, dass der Pflegekurs in der Häuslichkeit der hilfe- und pflegebedürftigen Person stattfindet, wenn diese einverstanden ist.
Die Pflegekurse haben das Ziel, Wissen, Techniken und Kompetenzen zu vermitteln, mit denen die Pflege und Betreuung der Familienmitglieder selbstständig durchgeführt werden kann. Hierdurch soll zum einen die Pflege und Betreuung durch pflegende Angehörige qualitativ verbessert werden und zum anderen sollen Belastungen von pflegenden Angehörigen gemindert bzw. vorgebeugt werden.
Sie werden von den Pflegekassen selbst oder mittels von ihnen beauftragten Kooperationspartnern durchgeführt.
Anspruchsberechtigt sind
Quellenangaben
Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014, 1015), das durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234) geändert worden ist