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Careship Magazin > Wohnformen im Alter
Der Einzug in ein Pflegeheim ist in vielen Familien ein diskutiertes Thema. Zu Hause ist es bekanntlich am schönsten, doch wenn die Selbständigkeit einer Person deutlich nachlässt und ein Wohnen in den eigenen vier Wänden trotz Unterstützung von außen unmöglich erscheint, sollten Sie diese Alternative in Augenschein nehmen. Die professionelle Betreuung auf Abruf und die Sicherstellung der Pflege sorgen für Sicherheit, beruhigen das Gewissen und ermöglichen der ganzen Familie auch in prekären Lagen einen geordneten Alltag. In diesem Beitrag lernen Sie die verschiedenen Angebote und Ausrichtungen der Pflegeheime kennen, erhalten Hilfestellungen bei der Suche und Auswahl der Altenheime und erfahren, wie sich all dies finanzieren lässt.
Die Begriffe Altenheim, Altersheim, Seniorenheim oder Pflegeheim beschreiben umgangssprachlich alle das Gleiche: Eine Einrichtung, in der pflegebedürftige Menschen untergebracht und versorgt werden. Dies kann ganztägig (vollstationär) oder nur tagsüber oder nachts (teilstationär) geschehen. Die Verantwortung der Pflege liegt dabei in den Händen professioneller Pflegekräfte.
Ein klassisches Pflegeheim wird auch als stationäre Pflegeeinrichtung bezeichnet. Stationäre Pflegeeinrichtungen im Sinne des zweiten Absatzes von §71 Sozialgesetzbuch 11 (SGB XI) sind selbstständig wirtschaftende Institutionen, in denen Pflegebedürftige die folgenden zwei Gegebenheiten voraussetzen können: (1) Eine professionelle Pflege unter der ständigen Verantwortung einer dafür ausgebildeten Fachkraft sowie (2) eine Unterbringung und Verpflegung, die wahlweise rund um die Uhr oder alternativ nur tagsüber bzw. nur nachts in Anspruch genommen werden kann. Erstgenannte Variante wird als vollstationäre Pflege bezeichnet, letztgenannte als teilstationäre Pflege.
Während die Leistungserbringung letztlich v. a. durch freigemeinnützige und private Träger erfolgt, liegt der Sicherstellungsauftrag für die pflegerische Versorgung bei den Pflegekassen. Die Koordination hinsichtlich der Kapazitäten in den Pflegeeinrichtungen geschieht über sogenannte Versorgungsverträge zwischen diesen Parteien.
Theoretisch bietet sich ein Einzug in ein Pflegeheim bzw. Seniorenheim bereits an, wenn eine (ältere) Person stark pflegebedürftig ist und eine angemessene Versorgung zu Hause nicht mehr sichergestellt werden kann. Mit Blick in die gelebte Praxis ist dies letztlich das entscheidende Kriterium. Auf den zweiten Blick jedoch gibt es Umstände, Eigenschaften und Gewohnheiten, die mal mehr und mal weniger mit einem Leben im Pflegeheim vereinbar sind. So können Sie die unten aufgeführten Punkte als Orientierung dafür sehen, wer sich (aller Voraussicht nach) mit einem Leben in einer Pflegeeinrichtung arrangieren kann und damit idealerweise sehr zufrieden ist. Vollstationäre Pflege eignet sich z. B. für Personen, die:
Wenn die betroffene Person über einen Pflegegrad verfügt und ihre Pflegebedürftigkeit und sonstigen Bedürfnisse weder durch eine alternative, niedrigschwellige Pflegeform zu Hause oder mit der Hilfe der Angehörigen und Freunde etc. sichergestellt werden kann, bietet sich die stationäre Pflege und Betreuung im Heim an. Je nachdem, welche Bedürfnisse bestehen und wie hoch die verbleibende Selbständigkeit ist, empfiehlt sich hier die teilstationäre oder die vollstationäre Pflege.
Die Kosten für stationäre Pflege, also für einen Pflegeheimplatz, sind verschieden hoch. Es sind vor allem diese Aspekte tragend für die Zusammensetzung der Kosten:
Je nach Pflegebedürftigkeit und Belieben hinsichtlich Pflege- und Wohnsituation gestalten sich also die monatlichen Kosten. Diese liegen ca. zwischen 1.600 und 3.500 Euro. Vorausgesetzt, Sie haben einen Pflegegrad, greift hierbei Ihre Pflegeversicherung zu großen Teilen:
Da die Pflegeversicherung nicht für alle anfallenden Kosten aufkommt, bleibt für gewöhnlich eine monatliche Summe übrig, die privat getragen werden muss. Daher sollte schon zeitnah eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen werden, um diese Pflegelücke zu schließen. Seit Januar 2017 gilt der sogenannte “einrichtungseinheitliche Eigenanteil” in vollstationären Pflegeheimen. Das heißt, dass der Eigenanteil bei den Pflegegraden 2-5 gleich bleibt und hier nicht mit dem Schweregrad der Pflege steigt. Sollten die Mittel aus der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die Pflege sicherzustellen, greift bei Erfüllung bestimmter Kriterien die Sozialhilfe.
Bei der Suche nach einem Pflegeheim können Sie sich an verschiedene Stellen richten, um Unterstützung zu erhalten.
Schauen Sie z. B. online nach, welche lokalen Pflegestützpunkte sich in Ihrer Nähe befinden. Dort können Sie sich neutral beraten lassen, sei es am Telefon oder direkt vor Ort. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, die zuständige Pflegekasse der pflegebedürftigen Person zu kontaktieren. Diese halten in der Regel bereits Leistungs- und Preisvergleichslisten bereit, die oft sogar online einsehbar sind. Ebenso bestehen mittlerweile zahlreiche private Anbieter, die Ihre Suche nach dem passenden Heim mittels Bewertungs- und Übersichtsportalen im Internet nach Pflegeheimen bereichern. Die Sozialdienste der Krankenhäuser können Ihnen bei der Suche ebenfalls behilflich sein. Hier ist es wichtig, dass Sie Ihr Budget direkt zu Beginn deutlich kommunizieren.
Planen Sie für die Suche ausreichend Zeit ein, um nicht in Stress zu geraten und den Bedürfnissen Ihres Angehörigen gerecht zu werden. Beliebte Heime haben eine Warteliste von mehreren Monaten oder gar Jahren. Die gute Nachricht ist, dass sich mit dem Ausbau ambulanter Pflegedienste für die häusliche Pflege auch dieser Andrang etwas relativiert hat und das Konzept der Warteliste derzeit von Grund auf überdacht wird. Ebenso lässt sich im Notfall schnell ein Pflegeplatz organisieren, wenn Sie (zunächst) keine besonderen Ansprüche haben. Auf längere Sicht ist es natürlich ratsam, die Ansprüche der Familie zu kennen und für diese einzustehen.
Bei Ihrer Recherche nach dem richtigen Pflegeheim werden Sie schnell merken, dass Pflegeheime zwar vieles gemeinsam haben, aber auch ganz verschieden konzipiert sein können. Neben deutlichen Unterschieden hinsichtlich Komfort und Preisklasse, legen einige Heime z. B. einen hohen Wert auf einen guten “Pflegeschlüssel”, sprich das Verhältnis von Pflegern zu Bewohnern. Andere wiederum setzen auf möglichst wenige Angestellte, betreiben dafür aber eine höchst effiziente Verwaltung. Für gewöhnlich sinkt mit dem Zuwachs an Pflegern jedoch der Stress, da die Zeit für individuelle Pflege zunimmt und mehr Spielraum für Gespräche und Aktivitäten mit den Bewohnern entsteht.
Außerdem bestehen bauliche Unterschiede. So geht der Trend weg von sehr großen Heimen mit über 100 Betten und endlosen Gängen hin zu Wohnlichkeit. Der Klinik-Charakter wird, so gut es geht, vermieden. Weitere Unterschiede finden sich hinsichtlich der Zielgruppe sowie des Beschäftigungs- und Betreuungskonzeptes. Während einige Heime auf Personen mit Demenz spezialisiert sind, legen andere Heime besonders Wert auf hochwertige Speisen oder ein innovatives Sport- bzw. Kreativangebot. Auch bezüglich der angebotenen Dienstleistungen gibt es Unterschiede. So ist es in manchen Heimen möglich, sehr viele Services in Anspruch zu nehmen, wie z. B. Reinigungsdienste, Wäschedienste, Botengänge, Lieferdienste etc. – Andere wiederum bieten weniger Service an, erheben dafür aber geringere Preise. Was allerdings die pflegerische Versorgung der Bewohner betrifft, ist durch die sogenannten Prozess- und Strukturvorgaben der Pflegekassen bzw. Heimaufsichten alles fest geregelt und vorgeschrieben. An die Vorgaben hat sich jedes Pflegeheim/ Altenheim zu halten und wenig bis gar keinen Spielraum.
Nachdem Sie eine Vorauswahl getroffen haben, nehmen Sie diese Pflegeheime im Anschluss persönlich in Augenschein. So bekommen Sie einen guten Einblick über Atmosphäre und Ausstattung. Vergleichen Sie die Kosten der potentiellen Pflegeheimen und – wenn es das Angebot gibt – nutzen Sie die Möglichkeit des Probewohnens, um die finale Entscheidung zu treffen.
Sie können folgende Punkte bei der Entscheidung beachten:
Der Heimvertrag wird zwischen dem Pflegeheim und dem potentiellen Heimbewohner geschlossen. Er ist dem künftigen Bewohner vor dem Einzug vom Heim vorzulegen, sodass dieser ihn in Ruhe verinnerlichen kann. Der Pflegeheimanbieter muss dem künftigen Bewohner vor Vertragsabschluss schriftlich über die Leistungsangebote informieren. Rechtlich verankert ist der Heimvertrag im WBVG, dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz. Wir haben Ihnen das WBVG hier für Sie verlinkt, damit Sie nachlesen können, worauf Sie bei der Vertragsunterzeichnung achten sollten und welche Punkte Bestandteil des Vertrags sein sollten. Wenn Sie Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen beratend zur Seite stehen, prüfen Sie also auch diesen Heimvertrag vor der Unterzeichnung aufmerksam und gemeinsam.
Wenn Sie sich für eine passende Einrichtung entschieden und den Pflegeheimplatz sicher haben, muss noch einiges erledigt werden. Hier sind einige der wichtigsten Punkte aufgelistet:
Ein möglicher Richtwert zur Beurteilung der Güte eines Pflegeheims sind die Pflegenoten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Jede Pflege-Einrichtung hat diese transparent zu kommunizieren. Nehmen Sie diese Noten allerdings nicht allzu ernst. Letztlich drücken diese nur aus, inwiefern die Einrichtung sich an die Vorschriften zur Pflegedokumentation gehalten hat.
Vorteile
Nachteile