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Careship Magazin > Pflegegrade & Finanzierungstipps
Als Pflegesachleistung bezeichnet man im Allgemeinen die Aufwendungen, die durch einen Pflegedienst o.ä. entstehen & welche dann durch die Pflegeversicherung getragen werden. Erfahren Sie hier welche Leistungen es gibt, in welcher Höhe diese von Ihrer Versicherung getragen werden und wie Sie diese am Besten beantragen können.
Mit der Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) soll die pflegerische Versorgung in der Häuslichkeit durch einen ambulanten Pflegedienst sichergestellt werden.
In seltenen Fällen erfolgt die Leistungserbringung auch durch freiberufliche Pflegefachkräfte, die einen speziellen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen abgeschlossen haben.
Im Gegensatz zum Pflegegeld handelt es sich hierbei nicht um eine Geldleistung, sondern um eine reine Sachleistung. Das heißt, dass der Leistungsumfang nicht ausbezahlt werden kann, sondern ausschließlich mit den empfangenen Dienstleistungen verrechnet wird.
Die Pflegesachleistung beinhaltet
Darüber hinaus soll der Anleitung und Schulung eine größere Bedeutung zukommen. Wie das genau aussehen wird, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch noch nicht bekannt.
Anspruchsberechtigt sind
Der Umfang der Leistung richtet sich nach dem jeweiligen Schweregrad der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit.
Einschränkungen
Quellenangaben
Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014, 1015), das durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234) geändert worden ist