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Careship Magazin > Pflegegrade & Finanzierungstipps
Was ist ein Pflegestützpunkt?
Pflegestützpunkte sind unabhängige örtliche Auskunfts- und Beratungsstellen zu den Themen Pflege, Versorgung, Betreuung und zu weiteren Angeboten, die im Falle von Pflegebedürftigkeit unterstützend und entlastend wirken können. Die gesetzliche Grundlage für die Einführung der Pflegestützpunkte bildet der § 92c des SGB XI im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes. Als Einrichtungen der Pflege- und Krankenkassen bieten Pflegedienste ihre Leistungen kostenfrei an.
An wen richtet sich das Angebot von Pflegestützpunkten?
In Pflegestützpunkten werden alle Personen beraten, die Informationen rund um das komplexe Thema „Pflege“ benötigen. Dazu gehören: Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen, ihre Angehörigen, Behinderte sowie auch professionelle und ehrenamtliche Helfer.
Welche Leistungen erbringen Pflegestützpunkte?
Durch die Einrichtung der Pflegestützpunkte soll die Auskunfts- und Beratungsleistung der Sozialleistungsträger (z. B. Krankenkassen) verbessert werden. Die zentrale Aufgabe der Pflegestützpunkte ist es im Fall einer bestehenden oder drohenden Pflegebedürftigkeit, individuelle und kompetente Beratung und Auskunft zu allen Themen rund um die Pflege zu geben. Dazu gehört es auch, dahingehend zu beraten, wo und wie bestimmte Hilfen beantragt werden können. Zudem unterstützen sie bei der Vermittlung der Angebote und vernetzen die beteiligten Akteure miteinander auch über die Grenzen ihrer jeweiligen Berufsgruppe hinweg (Case Management). Im § 7a SGB XI ist das Recht auf individuelle Pflegeberatung für in der Pflegeversicherung Versicherte festgeschrieben. Durch die geleisteten Beratungen sollen pflegende Angehörige entlastet werden und nicht zwingend notwendige Heimaufenthalte verringert werden. Somit leisten sie auch einen wichtigen Beitrag dazu, Pflegebedürftigen ein möglichst langes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Der Ansatz der Pflegestützpunkte folgt den Grundsätzen „ambulant vor stationär“ und „Rehabilitation vor Pflege“.
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