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Careship Magazin > Pflegewissen von A bis Z
Das Thema ist oft unangenehm, löst im Ernstfall aber viele Probleme und entlastet Angehörige und Ärzte: Die Patientenverfügung. Wir möchten Ihnen aufzeigen, wieso es so sinnvoll ist, sich mit einer Patientenverfügung abzusichern, welche Inhalte sie unbedingt enthalten sollte und unter welchen Bedingungen sie zulässig ist.
Eine Patientenverfügung macht für jeden Sinn, denn ein Unfall ist nicht vorhersehbar und im schlimmsten Fall müssen bei schweren Verletzungen elementare Fragen entschieden werden. Im Alter oder bei einer tödlichen Krankheit sollte das Niederschreiben der ärztlichen Versorgung im Ernstfall zur Selbstverständlichkeit werden. Sie kommt zum Einsatz, etwa wenn man im Koma liegt oder sich nicht mehr selbst verständigen kann. Das Bundesgesundheitsministerium schreibt dazu “Jede und jeder einwilligungsfähige Volljährige kann eine Patientenverfügung verfassen, die sie oder er jederzeit formlos widerrufen kann. Es ist sinnvoll, sich von einer Ärztin, einem Arzt oder einer anderen fachkundigen Personen beraten zu lassen. Treffen die Festlegungen in einer Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation der Patientin oder des Patienten zu, sind sowohl die Ärztin oder der Arzt als auch die Vertreterin oder der Vertreter (Betreuer/in oder Bevollmächtigte/r) daran gebunden.”
Der Vorteil einer Patientenverfügung im Notfall ist, sie nimmt eine Menge Druck: Niemand möchte Angehörige und Ärzte in die Situation bringen, darüber zu entscheiden, ob lebenserhaltende Maßnahmen veranlasst oder unterlassen werden sollen. Sehr sinnvoll ist es, Angehörige bereits zum Zeitpunkt der Verfassung der Patientenverfügung einzubeziehen. Auch wenn das Thema ein sehr schweres ist, ist die offene Kommunikation darüber wichtig. Eine Patientenverfügung sichert Ihnen, dass auch dann noch in Ihrem Sinne gehandelt wird, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind.
Eine Patientenverfügung klärt präzise, wann lebenserhaltende Maßnahmen stattfinden sollen – und wann nicht. Für Ärzte ist das Dokument bindend.
Ziel ist es, dass das Dokument konkret beschreibt, in welchen Situationen noch ärztliche Maßnahmen ergriffen werden sollen. Hier muss den Angehörigen und Ärzten ihre Entscheidung vorgegeben werden, „etwa durch Angaben zur Schmerz- und Symptombehandlung, künstlichen Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, Wiederbelebung, künstlichen Beatmung, Antibiotikagabe oder Dialyse“. (BGH, 08.02.2017 – XII ZB 604/15, 31b). Da es bei der Patientenverfügung um medizinische Fachsprache geht, ist es ratsam, einen Fachmann hinzuzuziehen. Auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland kann bei Rückfrage konsultiert werden.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gibt ebenfalls umfassend Auskunft zu dem Thema und bietet eine Broschüre an, in der sich Beispiele und Textbausteine finden. Einen Überblick über weitere Informationen zum Thema vom BMJV finden Sie hier. Das Bundesgesundheitsministerium gibt an dieser Stelle Auskunft.
Es macht Sinn, seine Patientenverfügung im zentralen Vorsorgeregister registrieren zu lassen, damit im Ernstfall darauf zugegriffen werden kann. Es gibt mittlerweile auch Firmen, die Ihre Patientenverfügung nicht nur verwalten, sondern stets aktuell halten. So bietet beispielsweise der Anbieter DIPAT einen virtuellen Tresor, in dem die Patientenverfügung hinterlegt ist und die mit Ihrem persönlichen Code sowie Ihrer Versichertennummer entsperrt wird. Der Weg zum “Tresor” wird mit einem Aufkleber auf Ihrer Versicherungskarte hinterlegt. Da viele Patientenverfügungen existieren, die medizinisch ungenau und damit nutzlos sind, hat es sich der DIPAT zur Aufgabe gemacht, Patientenverfügungen präzise zu formulieren. Ärzte und Juristen sichern ab, dass das Dokuments immer auf dem neuesten Stand ist und benachrichtigen Sie, sollte es empfehlenswerte Anpassungen geben.
Immer gilt: Eine Patientenverfügung kann vom Patienten jederzeit ganz oder teilweise formlos widerrufen werden