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Careship Magazin > Hilfsmittel & digitale Lösungen
Ein Mensch ist nicht aufgrund von Krankheit, Verletzung oder Fehlbildung behindert. Er wird behindert von der Umwelt. Dieser Missstand lässt sich kompensieren durch stete Investitionen in Barrierefreiheit, durch die Weiterentwicklung hilfreicher Gerätschaften und die Förderung dieser. Rollstühle erleichtern es Personen am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, indem sie Mobilität ermöglichen.
Sicherlich haben Sie schon viele Rollstühle gesehen und wissen: Ein Rollstuhl ist eine Sitzgelegenheit auf Rädern. Eine Sitzgelegenheit mit verschiedensten Funktionen und Vorrichtungen, mit der Aufgabe, eine Person sicher und möglichst komfortabel von A nach B zu bringen oder ihr an Ort und Stelle eine Sitzmöglichkeit zu bieten. Dabei ist für die Fortbewegung entweder eigene Muskelkraft notwendig, die Hilfe Dritter oder aber der Rollstuhl fährt mittels elektrischem Motor, sodass hier nur die Koordination und Steuerung übernommen werden muss.
Dementsprechend kann auf ganz verschiedene Modelle zurückgegriffen werden. Je nach Gewicht der Person, dem nötigen Kraftaufwand oder Zweck, besteht am Markt eine Vielzahl an manuell betriebenen und elektrisch motorisierten Rollstühlen. Im Rahmen dieses Beitrags möchten wir Sie mit den verschiedenen Modellen vertraut machen. Damit kennen Sie Ihre Optionen, bevor es an die Anschaffung des geeigneten Hilfsmittels geht – sei es für den eigenen Gebrauch oder für Ihren Angehörigen.
Der Rollstuhl ist ein Hilfsmittel für Personen, die zeitweise oder dauerhafte körperliche Einschränkungen beim Gehen oder Stehen erfahren, sodass diese Aktion entweder erheblich erschwert oder unmöglich ist. Der Rollstuhl stellt hier eine essentielle Mobilitätshilfe dar.
Deutlich wurde bereits: Der Rollstuhl ist ein Hilfsmittel für Personen, die zeitweise oder dauerhafte körperliche Einschränkungen beim Gehen oder Stehen erfahren. Ein Hilfsmittel wiederum ist ein Gegenstand zur Vorbeugung einer drohenden Behinderung beziehungsweise zum Ausgleich einer bereits bestehenden Behinderung. Der Rollstuhl stellt hier eine essentielle Mobilitätshilfe dar. Je nachdem, für wen der Rollstuhl ist, gestaltet sich der spezifische Aufbau und die Ausstattung. So haben z. B. Rollstühle für Kinder andere Eigenschaften, als jene für Erwachsene etc.
Auf der Suche nach alltagsunterstützenden Mitteln ist das offizielle Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland eine sehr nützliche Quelle. In diesem Verzeichnis finden Sie eine Auflistung aller Hilfsmittel, deren Kosten von der Krankenversicherung übernommen werden. So findet sich dort auch eine ganze Produktgruppe verschiedenster Rollstühle. Dabei handelt es sich konkret um die Produktgruppe 18 “Kranken- und Behindertenfahrzeuge”, die wiederum in fünf verschiedene Kategorien eingeteilt ist. Da die entsprechenden Informationen im Hilfsmittelverzeichnis sehr umfangreich sind und der Überblick schnell verloren geht, finden Sie nachfolgend eine Übersicht der verschiedenen Rollstuhltypen:
Darüber hinaus bietet das Hilfsmittelverzeichnis eine Auflistung möglicher Auf- und Zusätze für Rollstühle. So finden sich hier z. B. auch verschiedenste Antriebe, Hebevorrichtungen, Sitzelemente etc., die den Rollstuhl ergänzen und deren Kosten bei nachgewiesener Notwendigkeit von der Krankenkasse erstattet werden. Wenn Sie an den technischen Detail-Daten der jeweiligen Rollstuhl-Typen interessiert sind, klicken Sie sich ganz einfach durch Produktgruppe 18 des Hilfsmittelverzeichnisses. Was Sie dort ebenfalls finden werden, sind detaillierte Informationen zu produktspezifischen Fragen.
Wie oben bereits erwähnt wurde, gibt es verschiedene Arten von Rollstühlen und dann wiederum auch variierende Modelle innerhalb dieser Arten. Demnach schwanken auch die Preise deutlich. Um zunächst eine preisliche Orientierung zu gewinnen, schauen Sie sich einmal diese Übersicht an:
Ihnen wird bei eigener Recherche auffallen, dass die Preise stark mit der Verarbeitung der Produkte variieren. Standard-Modelle und simpel verarbeitete Produkte sind logischerweise preiswerter als “Premium-Versionen”. Bedenken Sie aber, dass Sie auf lange Sicht in der Regel doppelt kaufen müssen, wenn Sie zunächst sehr billige Produkte wählen.
Angenommen, Sie zahlen privat und müssen sehr auf das Geld achten: Es finden sich oft gute Deals, wenn Sie nach gebrauchten Rollstühlen suchen. Diese sind meistens noch gut erhalten. Auch bestehen faire Miet-Konzepte auf dem Markt. Das lohnt sich vor allem bei großen Anschaffungen, die aller Voraussicht nach nicht sehr lange gebraucht werden, wie zum Beispiel ein hochwertiger Reha-Buggy, aus dem das Kind aber recht schnell rauswachsen wird. Miet-Angebote oder Gebraucht-Börsen finden Sie online oder in Sanitätshäusern.
Wenn ein Rollstuhl offiziell notwendig ist, dann werden die anfallenden Kosten in der Regel von einem Kostenträger übernommen. Das ist für gewöhnlich die Krankenkasse, kann aber in einigen Fällen auch die Pflegekasse sein. Bei der Klärung der Zuständigkeiten sind der Hausarzt und Ihre Versicherung behilflich. Wenn die Krankenkasse greift, müssen Sie nur eine recht geringe Zuzahlung übernehmen. Ein Rollstuhl ist dann “offiziell notwendig”, wenn der Arzt eine entsprechende Verordnung bzw. ein entsprechendes Rezept ausstellt. Generell gilt: Je präziser Sie Ihre Anforderungen formulieren, desto genauer kann die Verordnung Ihres Arztes ausfallen, was Ihnen auf lange Sicht mühselige Nachverhandlungen mit der Versicherung erspart.
Wissenswert ist hier außerdem, dass die Krankenkasse nur für das absolut Nötigste aufkommt. Sollten Sie sich z. B. einen Rollstuhl wünschen, der mehr Komfort bietet als das schlichte Kassenmodell, dann müssten sie entweder privat zahlen oder eine Mischfinanzierung beantragen, bei der die Kasse das Nötigste bezahlt und Sie die Restkosten privat decken. Bedenken Sie außerdem, dass Ihnen von der Kasse bezahlte Modelle lediglich leihweise überlassen werden: Die Krankenkassen greifen hier auf einen bundesweiten Hilfsmittelpool zu.
Auch eine Finanzierung über die Pflegeversicherung ist möglich. So lassen sich z. B. Treppenrollstühle/ Lifter, Rampen etc. im Rahmen der Wohnraumanpassung fördern. Hierbei wird Pflegebedürftigkeit, also ein Pflegegrad 1-5, vorausgesetzt. Je Baumaßnahme werden bis zu 4.000 Euro gefördert.
Achten Sie bei der Wohnraumanpassung aber darauf, dass Sie als pflegender Angehöriger bei aller Fürsorge gegenüber dem Pflegebedürftigen nicht die eigenen baulichen Bedürfnisse im eigenen Zuhause vernachlässigen.
Zusätzlich bestehen viele Fördertöpfe bei Bund, Ländern und Kommunen. Um zu erfahren, welche Förderungen in Ihrer Kommune bestehen, zum Beispiel im Rahmen von Landeswohnungsbauprogrammen, nehmen Sie zu den regionalen Verbraucherzentralen oder den Kommunen selbst Kontakt auf. Bundesweit besteht darüber hinaus das Programm „Altersgerecht Umbauen“ der KfW Bank mit Zuschüssen von bis zu 5.000 Euro sowie einem Darlehen von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit.
Wer akut einen Rollstuhl benötigt, wird auch einen passenden erhalten und kann dabei auf eine Förderung durch die Krankenversicherung vertrauen. Sollten die persönlichen Vorstellungen über die geförderte Basis-Leistung hinausgehen, kann entweder eine Mischfinanzierung angestoßen werden oder aber komplett privat bezahlt werden. Es besteht eine große Vielfalt an Rollstühlen am Markt. Wichtig ist es, die eigenen Bedürfnisse zu kennen und diese auch möglichst konkret an den Hausarzt und die Versicherer zu tragen. Auf diese Weise erhalten Sie oder Ihr Angehöriger einen angemessenen Rollstuhl und eine faire Förderung.