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Careship Magazin > Pflegegrade & Finanzierungstipps
Würden Sie 1.612 Euro im Jahr verfallen lassen? Viele pflegebedürftige Personen und Angehörige tun dies, weil sie nicht wissen, dass ihnen dieses Budget für Verhinderungspflege zusteht. Wie Sie die Verhinderungspflege bei der Pflegeversicherung beantragen und welche Formulare Sie dafür benötigen, erfahren Sie hier.
Die Verhinderungspflege ist ein Jahresbudget und muss deshalb einmal pro Jahr bei der Pflegekasse beantragt werden. Füllen Sie dazu den entsprechenden Antrag Ihrer Krankenkasse aus. Gut zu wissen: Die Verhinderungspflege kann bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt werden, sofern relevante Rechnungen aus dem entsprechenden Jahr vorliegen. Wichtig: Für Abrechnungen über die Verhinderungspflege wird immer der Originalleistungsnachweis benötigt.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie Anspruch auf die Verhinderungspflege haben:
Der Antrag auf Verhinderungspflege kann nur abgelehnt werden, wenn die Voraussetzungen nicht stimmen oder der Antrag falsch ausgefüllt wurde. Hinweis: Wenn die zu pflegende Person ausschließlich über einen Pflegedienst und nicht von Angehörigen betreut wird, kann keine Verhinderungspflege beantragt werden.
Da die verschiedenen Krankenkassen unterschiedliche Beantragungsformulare nutzen, haben wir Ihnen hier Musteranträge der drei größten Kassen zusammengestellt, die Sie ganz einfach herunterladen können. Sollte Ihre Krankenkasse nicht dabei sein, fragen Sie direkt bei dieser nach dem Antragsformular für Verhinderungspflege.
Hier finden Sie zudem ein Blanko-Formular für den Antrag auf Verhinderungspflege, welches Sie für alle Krankenkassen nutzen können.
Sie können die erbrachten Leistungen durch einen Careship-Alltagshelfer grundsätzlich über die Verhinderungspflege abrechnen. Wir zeigen Ihnen in 4 einfachen Schritten, wie es geht:
Während das Budget der Verhinderungspflege zur Finanzierung von Entlastung pflegender Angehöriger dient, ist der Entlastungsbetrag für die Unterstützung des Pflegebedürftigen selbst vorgesehen. Durch eine Gesetzesänderung (Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite) ist es bis zum 30.04.2023 bundesweit möglich, den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro (nach §45b SGB XI) auch über Careship abzurechnen. Voraussetzung: Sie haben Pflegegrad 1!
Neu: Ab sofort können Sie in Berlin und Hamburg dauerhaft den Entlastungsbetrag zur Finanzierung unserer Leistungen nutzen. Wir arbeiten daran, diesen Service zeitnah bundesweit zu ermöglichen. Erfahren Sie mehr!