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Careship Magazin > Pflegegrade & Finanzierungstipps
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) übernimmt die Begutachtung gesetzlich Versicherter hinsichtlich Pflegebedürftigkeit. Hier lesen Sie, worauf der Fokus bei der Begutachtung liegt & wie Sie den Besuch am besten vorbereiten!
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (kurz: MDK) übernimmt die Begutachtung gesetzlich Versicherter hinsichtlich der Frage nach Pflegebedürftigkeit. Dabei entscheidet der MDK-Gutachter nicht nur, ob die Antragstellenden überhaupt offiziell pflegebedürftig sind, sondern auch zu welchem Grade. Da die Begutachtung nur eine Momentaufnahme der tatsächlichen Pflegesituation sein kann, ist es umso wichtiger diesen Termin gut vorzubereiten, damit effizient analysiert werden kann und das Ergebnis möglichst treffend und fair ist.
Der Besuch des MDK-Gutachters dauert i. d. R. 20 bis 120 Minuten, je nach Komplexität des Falles. Das ist nicht sehr viel Zeit, um die komplette Pflegesituation zu beleuchten und fundierte Eindrücke zu sammeln. Daher ist es hilfreich, schon vorab mittels Pflegetagebuch den Alltag zu dokumentieren. Es bietet sich dafür eine Zeitspanne von 2-4 Wochen an. Auf diese Weise schaffen Sie für sich und auch den Gutachter einen guten Überblick über den Stand der Dinge und die jüngste Entwicklung des Unterstützungsbedarfs.
Es empfiehlt sich außerdem die komplette Krankenakte der antragsstellenden Person zur Hand zu haben sowie eine Übersicht aller Medikamente, die regelmäßig von der begutachteten Person eingenommen werden. Erstellen Sie darüber hinaus einen Arzt- und Therapeutenplan, der auch ersichtlich macht wie viel Zeit die jeweiligen Termine und Anfahrten in Anspruch nehmen. Eine weitere Liste, die sich anzufertigen lohnt, ist die Pflegepersonen-Liste. Auf dieser sieht der Gutachter, wie viele Personen zu welchem Umgang bereits in die Betreuung und Pflege der betroffenen Person involviert sind.
Sollten bereits Hilfsmittel/ Pflegehilfsmittel in Verwendung sein, platzieren Sie diese sichtbar und greifbar. Auf diese Weise haben Sie sie bei Bedarf nicht nur direkt zur Hand, sondern der Gutachter nimmt auch Notiz davon. Wenn Sie weitere (Pflege-)Hilfsmittel benötigen, können Sie dies gern thematisieren. Möglicherweise erhalten Sie sogar eine finanzielle Förderung/ Erstattung.
Generell empfiehlt es sich, die zu begutachtende Person nicht mit dem MDK-Termin zu überraschen. Informieren Sie rechtzeitig über den Zeitpunkt sowie den Ablauf der Begutachtung und geben Sie allen Involvierten ausreichend Zeit, sich darauf einzustellen. Sollte bereits ein Pflegedienst beauftragt worden sein, lassen Sie auch diesen beim Termin dabei sein. Die Mitarbeiter haben meist Routine, was diese Termine angeht und bereichern die Begutachtung mitunter sehr.
Da es bei dem Termin darum geht, ein möglichst wahres Bild vom (Pflege-)Alltag zu geben, ist davon abzuraten, die zu begutachtende Person und die Wohnung übertrieben zurecht zu machen. Ein geordneter Haushalt und das Ankleiden der Person zeigen dem Gutachter allerdings, dass darauf (regelmäßig) Zeit verwendet wird. Wichtig ist hier, im Gespräch deutlich werden zu lassen, inwiefern all dies noch selbständig von der begutachteten Person getan werden kann und an welcher Stelle Hilfe notwendig wird.
Wenn Sie als Angestellter arbeiten, lohnt sich ein Gespräch mit dem Arbeitgeber. Möglicherweise werden Sie freigestellt, damit Sie Ihrem Angehörigen während des MDK-Termins zur Seite stehen können.
Der MDK kündigt den Termin für die Begutachtung in der Regel schriftlich an. Wenn Sie den Termin verschieben oder absagen wollen, müssen Sie sich direkt an den zuständingen MDK wenden. Je nach Bundesland – und damit MDK – müssen Sie diesen dann telefonisch kontaktieren, manche bieten diese Möglichkeit auch über ein Online-Kontaktformular an.
Die Begutachtung durch einen MDK Mitarbeiter findet beim Pflegebedürftigen zuhause statt. Der Gutachter nutzt einen Fragenkatalog, um die Selbstständigkeit des Betroffenen zu ermitteln.
Während des MDK-Termins werden mithilfe eines Fragebogens verschiedenste Lebensbereiche des Antragstellers hinsichtlich der Selbständigkeit beleuchtet. Dabei fließen folgende Bereiche direkt mit in die Bewertung der Pflegesituation und letztlich in die Einteilung in einen Pflegegrad mit hinein:
Während der Begutachtung empfiehlt es sich, dass ein Angehöriger mit im Raum bleibt. Auf diese Weise können missverständliche Situationen aufgeklärt werden. Stolz, Scham oder geistige Veränderungen sorgen mitunter dafür, dass die Betroffenen Tatsachen unerwähnt lassen, schönreden oder schlichtweg falsch kommunizieren. Hinsichtlich der treffenden Zuordnung in einen Pflegegrad ist es allerdings äußerst wichtig, nah bei bei der Wahrheit zu bleiben. Achten Sie also darauf, dass alle Aspekte, die Einfluss auf die Selbständigkeit haben, Erwähnung finden.
Angehörige sollten bei aller Hilfsbereitschaft und Aufmerksamkeit stets darauf achten, nicht bevormunden zu wirken. Authentisches Verhalten ist wichtig, denn nur so kann sich der Gutachter ein reales Bild von der Situation machen.
Sollten Sie das Gefühl haben, dass der Gutachter in Eile ist, lassen Sie sich nicht hetzen, Sie sollten sich die Zeit nehmen, die es braucht. Termine mit einer Dauer von bis zu zwei Stunden sind absolut vertretbar.
Wenn alle Gespräche beendet sind, sendet der Gutachter seine Einschätzung an die Pflegeversicherung. Diese wiederum lässt Ihnen das Ergebnis im Laufe der Folgewochen (normalerweise innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrages) zukommen. Falls die Pflegekasse die Frist überzieht, haben Sie Anspruch auf Verzugsgelder.
Wenn Sie als Angehöriger oder Betreuer der begutachteten Person die Notwendigkeit eines diskreten Zusatzgesprächs sehen, dann lassen Sie dies den Gutachter wissen. In einem Vieraugengespräch (Sie und der MDK) haben Sie die Möglichkeit Themen anzusprechen bzw. richtig zu stellen, die im Beisein Ihres Angehörigen untergegangen sind bzw. aus Taktgefühl von Ihnen nicht weiter vertieft worden sind. Wenn alle Gespräche beendet sind, sendet der Gutachter seine Einschätzung an die Pflegeversicherung. Diese wiederum lässt Ihnen das Ergebnis im Laufe der Folgewochen zukommen. Es bietet sich an, dem Gutachter Kopien Ihrer Krankenakte etc. mitzugeben, damit dieser sie mitsamt seiner Einschätzung an die Pflegeversicherung schicken kann.
Sollte Ihnen die Pflegeversicherung nur den Bescheid zusenden, nicht aber das ausführliche Gutachten, haken Sie nach. Sollten Sie später nämlich Widerspruch gegen das Ergebnis erheben wollen, benötigen Sie das Gutachten, damit Sie sich im Rahmen des Widerspruches auf konkrete Textabschnitte beziehen können.
Sollte der Bescheid entgegen Ihrer Erwartungen keinen Pflegegrad für Sie vorsehen oder Ihrer tatsächlichen Pflegesituation nicht entsprechen, dann legen Sie auf jeden Fall Widerspruch ein. Nicht immer wird in dem überschaubaren Termin ein realistisches Bild Ihrer Situation deutlich. Auch kommt es vor, dass der MDK-Gutachter nicht unbedingt zugunsten des Antragstellers entscheidet. Denken Sie daran: Der Gutachter wird von der Versicherung geschickt. Diese wiederum versucht möglichst ökonomisch zu handeln. Dabei kommt es mitunter zu Entscheidungen, die unfair erscheinen oder auch sind. Ein Widerspruch erhöht Ihre Chance auf eine realistische und angemessene Einschätzung.
Die Wiederholungsbegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen kann erforderlich sein, Wenn Sie z.B. Widerspruch gegen die Einstufen des Pflegegrads eingelegt haben oder einen höheren Pflegegrad beantragenmöchten. In beiden Fällen müssen Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekassen stellen und ausfüllen und einen erneuten Termin mit dem MDK vereinbaren.
Was macht ein medizinischer Dienst?
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (kurz: MDK) übernimmt die Begutachtung gesetzlich Versicherter hinsichtlich der Frage nach Pflegebedürftigkeit. Wenn Sie einen Pflegegrad beantragen, wird ein Gutachter des MDK prüfen, wie pflegebedürftig der Antragssteller ist. Ferner ist der MDK für die Qualität von ambulanten Dienste und stationären Pflegeeinrichtungen zuständig.
Was ist ein MDK Gutachten bzw. eine MDK Prüfung?
Während der Prüfung des MDK wird die Selbstständigkeit und Pflegebedürftigkeit des Antragsstellers für einen Pflegegrad festgestellt. Anschließend erstellt der MDK Mitarbeiter ein Gutachten, welches er and die Pflegekasse übermittelt, die dann über die Zuteilung des Pflegegrades entscheidet.
Was macht der MDK bei einer Begutachtung?
Bei der Begutachtung ermittelt der MDK Gutachter anhand eines Fragenkataloges die Selbstständigkeit der zu begutachtenden Person in den Bereichen Mobilität, koginitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhalten und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen und Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Wer bekommt alles ein MDK Gutachten?
Alle Personen, die einen Antrag auf die Zuteilung eines Pflegegrades gestellt haben und im Anschluss eine Begutachtung durch den MDK vollzogen haben, bekommen das MDK Gutachten. Nachdem die Pflegekassen das Gutachten ausgewertet hat wird es zusammen mit dem Bescheid über die Zuteilung des Pflegegrades an den Antragssteller versendet.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Sie können sich z.B. telefonisch bei Ihrer Pflegekasse melden – diese ist Ihrer zuständigen Krankenkasse angeschlossen – und bekommen dann ein Antragsformular per Post zugesandt. Den Antrag müssen Sie ausfüllen, zurücksenden und einen Termin mit dem MDK vereinbaren, der die Begutachtung durchführt.
Wie lange dauert es vom MDK Gutachten bis zum Bescheid?
Nach dem Termin mit einem Gutachter des MDK, erhalten Sie von der Pflegekasse den Bescheid über den Pflegegrad und die Leistungen sowie auf Wunsch das MDK-Gutachten. In der Regel dauert es von der Antragstellung bis zum Bescheid bis zu 25 Arbeitstage.