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Altersgerecht Wohnen: Barrierefreies Bad & Co.

Wenn das Badezimmer oder auch das Treppensteigen im Alter an die Bedürfnisse angepasst werden sollen, wird oft ein Umbau nötig.

Barrierefrei Wohnen durch Wohnraumanpassungen

Gibt es von der Kranken- beziehungsweise Pflegekasse bei Einbau eines Treppenlifts einen Zuschuss? Und wie wird die bodentiefe Dusche ohne Stolpergefahr beziehungsweise der Umbau des Bades von der Pflegekasse gefördert? Wir haben uns schlau gemacht und geben Beispiele, was bei Wohnraumanpassungen möglich ist.

Barrierefrei Wohnen: Diese Umbauten werden bezuschusst

Im Alter kann ein Umbau des Bades nötig werden, um zum Beispiel wieder barrierefrei die Dusche nutzen zu können. Andere typische Umbauten sind ein höhenverstellbarer Waschtisch der der Einbau eines rutschhemmenden Bodenbelags, etwa in der Küche oder im Schlafzimmer. 

Um von der Pflegekasse bei einem Badumbau bezuschusst zu werden, muss als Grundvoraussetzung folgende Bedingung gegeben sein: Es muss ein Pflegegrad vorliegen.

Bei Zuschüssen der Pflegekasse gilt generell: 

  • Der Antrag auf einen Zuschuss für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (§ 40 Abs. 4 SGB XI) wird bei der Pflegekasse gestellt
  • Genehmigt die Pflegekasse die Umbaumaßnahme, zahlt sie insgesamt einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. 
  • Als Antragsteller sollte man der Pflegekasse die Baumaßnahme gut begründen können und Auskunft geben, ob man bereits Zuschuss für eine andere Umbaumaßnahme erhalten hat und einen Kostenvoranschlag eines Handwerksbetriebs nebst Adressen beilegen

Zu beachten!

Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt kann sich der Zuschuss der Pflegekasse erhöhen. Das Limit liegt bei 16.000 Euro.

Der Umbau wird nur dann bezuschusst, wenn die Umbaumaßnahme

  • die häusliche Pflege überhaupt erst möglich macht
  • die häusliche Pflege signifikant erleichtert wird
  • oder der Pflegebedürftige durch den Umbau zu mehr Selbständigkeit befähigt wird

Barrierefreies Bad mit bodentiefer Dusche

In ein barrierefreies Bad gehört eine bodentiefe Dusche. Gründe dafür gibt es viele, vor allem aber ist sie für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ein echter Zugewinn. Wenn man sein Bad umbaut und eine bodentiefe Dusche einbaut, sollte man diese wenn möglich direkt so breit konstruieren, dass diese auch mit einem Rollstuhl problemlos genutzt werden kann. Generell gilt, dass Haltegriffe in der Dusche sinnvoll sind. Auch eine Sitzgelegenheit sorgt für zusätzlichen Komfort und Sicherheit. 

Treppenlift und Zuschussmöglichkeiten

Um im eigenen Zuhause mobil zu bleiben, kann auch ein Treppenlift nötig werden. Die Kosten hierfür schwanken extrem, da neben der Treppenform auch die Bausubstanz des Hauses und die Zusatzfunktionen eine Rolle spielen. Einige Anbieter bieten auch gebrauchte Produkte an, was zu einer erheblichen Kostenersparnis führt

Es gibt unterschiedliche Träger, die für einen Zuschuss beim Treppenlift in Frage kommen. Neben der Pflegekasse gibt es die staatliche Förderbank KfW, die Investitionszuschüsse und Sonderkredite beim Einbau eines benötigten Treppenlifts vergibt . Zudem gibt es Chancen der regionalen Förderung. Wie in der jeweiligen Region gefördert wird, erfragt man beim Versorgungsamt des eigenen Wohnorts

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