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Careship Magazin > Pflegegrade & Finanzierungstipps
Pflegeboxen erleichtern Angehörigen und anderen Pflegenden den Alltag enorm: Von Einmalhandschuhen über Händedesinfektion bis hin zu Bettschutzeinlagen haben sie damit alles Nötige sofort zur Hand. Und das bis zu 40 Euro kostenfrei pro Monat! Wir zeigen, was Ihnen an Pflegehilfsmitteln zusteht.
Rund 4,1 Millionen Menschen in Deutschland sind auf Pflege angewiesen und benötigen Unterstützung im Alltag. Manchmal passiert dies ganz plötzlich und man wird viel früher mit einem Pflegefall konfrontiert, als einem lieb ist. Eine große Rolle spielt hierbei die häusliche Pflege. Denn in den meisten Fällen übernehmen die Angehörigen die Pflege. Es gibt jedoch mittlerweile auch viele Unternehmen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, Menschen mit einem Pflegegrad sowie ihre pflegenden Angehörigen bei der häuslichen Pflege zu unterstützen.
Das häusliche Umfeld wird von vielen Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, bevorzugt. Schließlich ist es zuhause am schönsten. Bei der häuslichen Pflege erfolgt die Versorgung überwiegend in nicht stationären Einrichtungen. Der Unterschied zur ambulanten Pflege ist, dass die zu pflegenden Menschen von ihren Angehörigen oder anderen Betreuungspersonen versorgt werden. Bei der ambulanten Pflege hingegen übernimmt die Versorgung ein externer Dienst.
Die Pflege eines Angehörigen im häuslichen Umfeld ist für die pflegende Person mit Herausforderungen verbunden und kostet körperliche wie seelische Kraft. Die Pflegebedürftigkeit kann das Leben der Angehörigen völlig auf den Kopf stellen. Angesichts der Belastungen können Unterstützungsangebote hier von großer Hilfe sein.
Um einen reibungslosen Ablauf im Pflegealltag zu gewährleisten, sind Pflegehilfsmittel ein Muss und sollten stets in ausreichender Anzahl vorhanden sein. Während in stationären Einrichtungen solche Pflegehilfsmittel zur Verfügung stehen, müssen diese für die häusliche Pflege selbst beschafft werden. In diesem Fall stellt sich natürlich immer auch die Kostenfrage.
Um die Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, und die pflegenden Angehörigen finanziell zu entlasten, sieht der Gesetzgeber eine Pflegehilfsmittelpauschale vor, die man bei der Pflegekasse geltend machen kann. Nachdem der Pflegegrad der pflegebedürftigen Person nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgelegt wurde, kann diese finanzielle Unterstützung beantragt werden.
Mit der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes im Jahr 2017 wurden die sogenannten Pflegegrade 1 bis 5 eingeführt. Ein Pflegegrad definiert das Maß der Pflegebedürftigkeit. Wenn eine Person chronisch erkrankt, die Kräfte mit dem Alter oder aufgrund eines Unfalls nachlassen, kann es dazu kommen, dass ein Mensch auf Pflege angewiesen ist. Ausschlaggebend für die Pflegegradbestimmung ist, inwieweit die Person den Alltag selbstständig bewältigen kann. Die Berechnung erfolgt anhand von Punkten, die durch einen Gutachter des MDK auf Basis eines Fragenkatalogs ermittelt werden. Je nachdem wie viel Selbstständigkeit noch vorhanden ist, wird der Pflegegrad 1 bis 5 vergeben.
Wer einen Angehörigen zuhause pflegt, ist auf eine Reihe von Hilfsmitteln angewiesen. Unter Pflegehilfsmitteln (§ 40 SGB XI) versteht man Geräte und Sachmittel für hilfe- und pflegebedürftige Menschen,
Die Pflegekassen unterscheiden dabei zwischen:
Derzeit steht allen Menschen mit einem Pflegegrad, die zuhause gepflegt werden, eine monatliche Pauschale von 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu. Diese Pauschale ist im Sozialgesetzbuch (§ 40 Abs. 2 SGB XI) verankert.
Mit der Careship Pflegebox können sich Menschen mit einem Pflegegrad ihre Pflegehilfsmittel zuzahlungs- und versandkostenfrei nach Hause liefern lassen. Im Folgenden stellen wir Ihnen diese Pflegebox genauer vor und erläutern die Voraussetzungen für deren Erwerb.
Pflegehilfsmittel erleichtern Ihnen die Pflegesituation zuhause und schützen sowohl den Pflegebedürftigen als auch die pflegende Person vor Krankheitsübertragungen. Um Pflegehilfsmittel über die Careship Pflegebox zu beziehen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Wie bereits erwähnt, haben Menschen mit einem Pflegegrad, die von Angehörigen im häuslichen Umfeld versorgt werden, Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 40 Euro monatlich. Die regelmäßige Beschaffung dieser Hilfsmittel ist jedoch auch eine Frage der Zeit. Wir setzen bereits hier an und decken alle Schritte ab: von der Beantragung über die Auswahl passender Pflegehilfsmittel bis hin zur bequemen monatlichen Lieferung nach Hause. Pflegende, die gewöhnlicherweise die Besorgung der Hilfsmittel übernehmen, sparen so ein kostbares Gut: Zeit – Zeit, die sie sicherlich lieber mit der zu pflegenden Person verbringen möchten.
Die Careship Pflegebox enthält alle notwendigen Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege. Sie können sich diese auch individuell zusammenstellen und aus folgenden Produkten wählen:
In der häuslichen Pflege kann sich der Bedarf an Pflegehilfsmitteln verändern. Mal benötigt man ein Produkt nicht, weil davon noch genug vorhanden ist oder ein anderes Produkt ist schneller aufgebraucht. In solchen Fällen kann der Inhalt der PflegeBox monatlich gewechselt und die Hilfsmittel den Bedürfnissen angepasst werden.
Sobald Ihr PflegeBox-Antrag eingetroffen ist, sorgen wir dafür, dass die von Ihnen gewählte Box schnellstmöglich zugestellt wird.